Holzschutzmittel
Schutzmittel gehören zur Hauptgruppe 2 der Biozid-Produkte (Anhang V der Richtlinie 98/8/EG) und dienen dem Schutz von Erzeugnissen und Produkten gegen Schadorganismen, z. B. dem Schutz
- von Fertigerzeugnissen (außer Lebens- und Futtermitteln) in Behältern zur Verlängerung ihrer Haltbarkeit
- von Beschichtungen oder Oberflächen
- von Holz, ab dem Einschnitt im Sägewerk (die Behandlung von Bäumen, d. h. vor Einschnitt im Sägewerk, erfolgt durch Pflanzenschutzmittel!) oder Holzerzeugnissen
- von Mauerwerk oder anderen Baumaterialien außer Holz
- von Wasser und anderen Flüssigkeiten in Kühl- und Verfahrenssystemen
- von Metallbearbeitungsflüssigkeiten
Wichtigste Schutzmittel sind die Holzschutzmittel
Die wichtigsten Vertreter dieser Hauptgruppe sind die Holzschutzmittel.
Produktarten in der Hauptgruppe 2 „Schutzmittel“ der Biozid-Produkte
In dieser Hauptgruppe sind folgende Produkttypen vertreten:
Produktart 6: Topf-Konservierungsmittel
Produktart 7: Beschichtungsschutzmittel
Produktart 8: Holzschutzmittel
Produktart 9: Schutzmittel für Fasern, Leder, Gummi und polymerisierte Materialien
Produktart 10: Schutzmittel für Mauerwerk
Produktart 11: Schutzmittel für Flüssigkeiten in Kühl- und Verfahrenssystemen
Produktart 12: Schleimbekämpfungsmittel
Produktart 13: Schutzmittel für Metallbearbeitungsflüssigkeiten
Das gesetzliche Zulassungsverfahren für Schutzmittel wird gemäß dem nationalen Zulassungsverfahren von Biozid-Produkten erfolgen. Dieses Verfahren befindet sich gegenwärtig noch im Aufbau.
Holzschutzmittel
Holzschutzmittel gehören zur Hauptgruppe 2 der Biozid-Produkte (Anhang V der Richtlinie 98/8/EG) und sind Zubereitungen mit bioziden Wirkstoffen gegen holzzerstörende Pilze und Insekten sowie gegen holzverändernde Organismen (Bläuepilze). Zu unterscheiden sind
- vorbeugende Holzschutzmittel zur Vermeidung eines Befalls
- bekämpfende Holzschutzmittel gegen einen bereits eingetretenen Befall
BfRBBStandard"> Das gesetzliche Zulassungsverfahren für Holzschutzmittel wird gemäß dem nationalen Zulassungsverfahren von Biozid-Produkten erfolgen. Dieses Verfahren befindet sich gegenwärtig noch im Aufbau.
BfRBBStandard">Freiwillige Verfahren unter Beteiligung des BfR
BfRBBStandard">Es gibt bereits eine beträchtliche Anzahl von Holzschutzmitteln - auch für den privaten Endverbraucher -, die in freiwilligen Verfahren hinsichtlich ihrer Wirksamkeit und ihrer Auswirkungen auf die Gesundheit und die Umwelt geprüft werden.
BfRBBStandard">Diese unter Mitwirkung amtlicher Stellen geprüften Holzschutzmittel sind an den unten genannten Zeichen erkennbar. In den ersten beiden aufgeführten Verfahren ist das BfR derzeit an der gesundheitlichen Bewertung beteiligt.
BfRBBStandard">Prüfverfahren der Gütegemeinschaft Holzschutzmittel e. V.
BfRBBStandard">Geprüfte Holzschutzmittel zum Schutz von statisch nicht beanspruchten Hölzern sind erkennbar am RAL-Gütezeichen „Holzschutzmittel“ gemäß RAL-GZ 830.
BfRBBStandard">Das RAL-Verfahren betrifft Holzschutzmittel für den privaten Verbraucher, aber auch gewerblich eingesetzte Mittel, insbesondere dann, wenn damit behandelte Materialien für die allgemeine Öffentlichkeit zugänglich sind.
BfRBBStandard">Registrierverfahren für Bläueschutzmittel
BfRBBStandard">Beim Umweltbundesamt registrierte Bläueschutzmittel sind an der UBA-Reg.-Nr. erkennbar.
Das Registrierverfahren für Bläueschutzmittel beim Umweltbundesamt (UBA) stellt ein vereinfachtes Bewertungsverfahren dar. Die biozidhaltige Bläueschutzgrundierung wird mit mehreren Deckbeschichtungen versehen. Daher kann eine Exposition und eine gesundheitliche Gefährdung der Allgemeinbevölkerung mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden.
Bauaufsichtliche Zulassung nach den Vorschriften des Deutschen Instituts für Bautechnik
Holzschutzmittel zum Schutz von statisch tragenden Holzbauteilen werden bauaufsichtlich durch das Deutsche Institut für Bautechnik für die Anwendung durch Fachbetriebe zugelassen.
Für statisch tragende Holzbauteile dürfen nur bauaufsichtlich zugelassene Holzschutzmittel durch Fachbetriebe verarbeitet werden. Die bauaufsichtliche Prüfung wird durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) durchgeführt.
Stellungnahme
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Datum
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31.03.2003 Stellungnahme des BfR |
Übergangsregelung für Holzschutzmittel bis zur vollständigen Umsetzung der Biozid-Richtlinie |
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Publikationen - BfR-Wissenschaft
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Datum
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Titel
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Größe
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22.12.2008 BfR-Wissenschaft 08/2008 |
Humanexposition bei Holzschutzmitteln |
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