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Gesundheitliche Bewertung von Zusatzstoffen
Die in Deutschland und den anderen Mitgliedsländern der EU zulässigen Zusatzstoffe sind durch internationale und z.T. auch nationale Expertengremien gesundheitlich bewertet und zur Verwendung in Lebensmitteln akzeptiert worden. Zu diesen Expertengremien zählen der frühere Wissenschaftliche Lebensmittelausschuss der EU-Kommission (Scientific Committee on Food, SCF), das Joint FAO/WHO Expert Committee on Food Additives (JECFA) und z.B. die Senatskommission zur Beurteilung der gesundheitlichen Unbedenklichkeit von Lebensmitteln (SKLM) der Deutschen Forschungsgemeinschaft.
In der EU ist seit 2003 die European Food Safety Authority (EFSA) für die gesundheitliche Bewertung von Zusatzstoffen zuständig. Sie wird dabei von einem internationalen Expertengremium, dem Panel on Food Additives, Flavourings, Processing Aids and Materials in Contact with Food (Panel AFC) beraten. Es bewertet Zusatzstoffe nun anstelle des im Frühjahr 2003 aufgelösten SCF.
Eine E-Nummer wird an solche Zusatzstoffe vergeben, die der SCF bzw. das Expertengremium der EFSA bewertet und akzeptiert hat. Wissenschaftler des BfR arbeiten in den entsprechenden Gremien mit und leisten Beiträge für die gesundheitliche Bewertung neuer Zusatzstoffe wie auch für die Neubewertung bereits zugelassener Zusatzstoffe.
Kriterien der Bewertung
Für die zugelassenen Zusatzstoffe wurden bei der gesundheitlichen Bewertung in der Regel jeweils akzeptable tägliche Aufnahmemengen (Acceptable Daily Intake, ADI) abgeleitet. Diese ADI-Werte basieren überwiegend auf den Ergebnissen von Tierexperimenten, in denen die Tiere den betreffenden Zusatzstoff zumeist täglich über einen langen Zeitraum mit dem Futter in vergleichsweise hohen Konzentrationen erhalten haben. Die Dosis, bis zu der keine unerwünschten Reaktionen auftraten (No-Observed-Adverse-Effect-Level, NOAEL), wird durch einen Sicherheitsfaktor (in der Regel 100) geteilt. Dadurch sollen Unsicherheiten bei der Übertragung der Studienergebnisse vom Tier auf den Menschen und individuelle Unterschiede berücksichtigt werden. Somit beträgt der ADI-Wert häufig ein Hundertstel des NOAEL. Er wird in mg/kg Körpergewicht angegeben. Diese Menge kann ein ganzes Leben lang täglich aufgenommen werden, ohne dass unerwünschte Wirkungen zu erwarten sind. Gelegentliche kurzfristige Überschreitungen des ADI-Werts sind nach diesem ADI-Konzept tolerierbar. Für einige Zusatzstoffe wurden keine numerischen ADI-Werte abgeleitet, das Fazit der Bewertung lautete dann z.B. „akzeptabel“ oder „ADI not specified“. Die zugelassenen Zusatzstoffe sind im allgemeinen ausführlich geprüft, wobei auch, sofern vorhanden, verfügbare Daten aus Human-Studien berücksichtigt wurden.
Wissenschaftliche Berichte zur gesundheitlichen Bewertung von Zusatzstoffen
Die Stellungnahmen des entsprechenden europäischen Expertengremiums (Scientific Panel on Food Additives, Flavourings, Processing Aids and Materials in Contact with Food (Panel AFC) der Europäischen Lebensmittelbehörde (European Food Safety Authority, EFSA)) werden im Internet veröffentlicht (siehe „Externe Links“)
Die Einschätzungen des Wissenschaftlichen Lebensmittelausschusses der EU-Kommission (SCF) sind in den Berichten des Wissenschaftlichen Lebensmittelausschusses der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zusammengestellt (siehe „Externe Links“).
Die Bewertungen des Joint FAO/WHO Expert Committee on Food Additives (JECFA) sind in den Technical Report Series (TRS) der WHO sowie in den Food Additives Series (FAS) „Toxicological evaluation of certain food additives and contaminants“ veröffentlicht. (Die Dokumente sind zu beziehen über das WHO Joint Secretary of JECFA, International Programme on Chemical Safety, World Health Organization, CH-1211 Genf 27, vgl. auch „Externe Links“ auf dieser Seite.)
Stellungnahmen
(15 Dokumente)Sonstige
(5 Dokumente)| Datum | Titel | Größe |
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18.01.2007 Bericht des BfR |
Folsäurestatus in Europa und Möglichkeiten der Intervention |
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25.02.2005 Pressemitteilung des BMVEL |
Müller: Farbstoff Sudanrot konsequent vom Markt nehmen |
17.2 KB
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21.01.2004 Pressemitteilung der Europäischen Kommission |
New measures to stop imports of chilli and chilli products with carcinogenic red dye |
59.8 KB
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21.08.2003 Information des BfR |
Bewertung von Süßstoffen |
19.1 KB
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14.02.2003 Beantwortung einer Anfrage an das BfR; |
Jodiertes Kochsalz und Reaktivierung einer Tuberkulose |
28.0 KB
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