Gesundheitliche Bewertung von Säuglingsnahrung

Stillen eines Säuglings

Das BfR berät die Bundesregierung in Fragen der Säuglingsernährung, insbesondere in Bezug auf die wissenschaftliche Basis gesetzlicher Regelungen für diätetische Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder einschließlich Kennzeichnung und Werbung (§§22 und 25 der Diätverordnung).

Säuglingsernährung umfasst zwei Phasen:
1. Ernährung ausschließlich mit Muttermilch oder ersatzweise mit Muttermilchersatzprodukten (im ersten Lebenshalbjahr)
2. Ernährung mit Muttermilch oder Muttermilchersatzprodukten ergänzt durch Beikost (frühestens ab 5. Lebensmonat, spätestens ab 7. Lebensmonat).

Das BfR ist seit 1999 Sitz der Nationalen Stillkommission (gegründet 1994), die die Bundesregierung in Fragen der Stillförderung und der Beseitigung von Stillhindernissen berät. Die Stillkommission hat Empfehlungen zum Stillen und zur Stillförderung formuliert. Empfehlungen zur Säuglingsernährung und zur Ernährung von Kleinkindern gibt das Forschungsinstitut für Kinderernährung (FKE) in Dortmund heraus.

Wenn nicht oder nicht voll gestillt wird, sollen gesunde reif geborene Säuglinge mit industriell hergestellter Säuglingsnahrung gefüttert werden (siehe auch die praktischen Ratschläge des FKE):

  • Säuglingsanfangsnahrung kann Muttermilch von Geburt an ersetzen und ist wie Muttermilch, als alleiniges Lebensmittel für die ersten vier bis sechs Lebensmonate geeignet. Danach kann Säuglingsanfangsnahrung neben Beikost im ganzen ersten Lebensjahr gefüttert werden. In Deutschland und in der Europäischen Union gibt es vier Arten von Säuglingsanfangsnahrungen

    • auf der Basis von Kuhmilch- oder Ziegenmilcheiweiß mit Milchzucker als einzigem Kohlenhydrat
    • auf der Basis von Kuhmilch- oder Ziegenmilcheiweiß mit weiteren Kohlenhydraten neben Milchzucker
    • auf der Basis von Sojabohneneiweißisolat (Achtung: die Nahrungen sind nur in Deutschland milchzuckerfrei)
    • auf der Basis von teilhydrolysiertem (gespaltenem) Eiweiß (Bezeichnung HA). Diese Anfangsnahrung ist für nicht gestillte Säuglinge aus Allergikerfamilien gedacht.
  • Folgenahrung kann Muttermilch frühestens ab dem 5. Lebensmonat ersetzen. Sie ist nicht geeignet für die Ernährung von Geburt an, da sie nicht an die Bedürfnisse des ganz jungen Säuglings angepasst ist. Es besteht kein zwingender Grund, von Säuglingsanfangsnahrung zu Folgenahrung zu wechseln.
  • Beikost bezeichnet alle Lebensmittel, die Säuglinge im zweiten Lebenshalbjahr neben Muttermilch oder Säuglingsanfangs-/Folgenahrung essen. Beikost kann selbst zubereitet oder fertig gekauft werden. Im Handel erhältliche Beikostprodukte zählen in Deutschland zu den diätetischen Lebensmitteln und müssen die Anforderungen der "Verordnung über diätetische Lebensmittel" (Diätverordnung) erfüllen. Es empfiehlt sich, bei der Einführung von Beikost den Empfehlungen des Forschungsinstituts für Kinderernährung in Dortmund zu folgen. Eine Einschätzung des BfR, inwieweit Getreidearten wie Amaranth, Quinoa und Buchweizen für die Säuglings- und Kleinkindernährung geeignet sind, finden Sie bei der Deutschen Gesellschaft für Ernährung unter http://www.dge.de/wissenschaft/weitere-publikationen/fachinformationen/amaranth-quinoa-buchweizen-kinderernaehrung/

Sowohl für Säuglingsflaschennahrungen als auch für Beikostprodukte gelten besonders strenge gesetzliche Regeln in Bezug auf die Zusammensetzung, die Verwendung von Zusatzstoffen (Farb-, Geschmacks- Konservierungsstoffe sind verboten), die bakteriologischen Anforderungen und Grenzwerte für Rückstände und Schadstoffe, die in der Europäischen Union vereinheitlicht sind.

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Stellungnahmen

 (15)
Datum Titel Größe
06.12.2022
Stellungnahme Nr. 037/2022 des BfR
Gesundheitliche Vorteile von Säuglingsanfangs- und Folgenahrung mit humanen Milcholigo- und/oder Galaktooligosacchariden noch nicht belegt 508.8 KB
PDF-Datei
29.03.2022
Aktualisierte Stellungnahme Nr. 009/2022 des BfR
Empfehlungen zur hygienischen Zubereitung pulverförmiger Säuglingsnahrung 544.8 KB
PDF-Datei
04.06.2021
Stellungnahme Nr. 017/2021 des BfR
Säuglingsnahrung: Gesundheitliche Risiken durch Erucasäure nicht zu erwarten 637.7 KB
PDF-Datei
14.09.2020
Stellungnahme Nr. 040/2020 des BfR
Aktualisierte Stellungnahme zum Gesundheitlichen Nutzen von Säuglingsanfangs- und Folgenahrung mit Zusatz von „Probiotika“ 999.1 KB
PDF-Datei
07.08.2018
Stellungnahme Nr. 026/2018 des BfR
EU-Höchstgehalte für Cadmium in Säuglings- und Kleinkindernahrung ausreichend - Exposition gegenüber Blei sollte grundsätzlich auf das erreichbare Minimum reduziert werden 181.4 KB
PDF-Datei
20.04.2012
Stellungnahme Nr. 012/2012 des BfR
Aluminiumgehalte in Säuglingsanfangs- und Folgenahrung 148.9 KB
PDF-Datei
21.01.2011
Stellungnahme Nr. 029/2011 des BfR
Bewertung der zur Revision vorgeschlagenen EU-Höchstgehalte für Dioxine und PCB 222.0 KB
PDF-Datei
16.12.2010
Stellungnahme Nr. 028/2011 des BfR
Geplanter EU-Höchstgehalt für Dioxine in Säuglings- und Kleinkindernahrung - Bewertung des Vorschlags des Diätverbandes 212.2 KB
PDF-Datei
11.12.2007
Stellungnahme Nr. 047/2007 des BfR
Säuglingsanfangs- und Folgenahrung kann gesundheitlich bedenkliche 3-MCPD-Fettsäureester enthalten 188.5 KB
PDF-Datei
21.05.2007
Stellungnahme Nr. 043/2007 des BfR
Säuglingsnahrung aus Sojaeiweiß ist kein Ersatz für Kuhmilchprodukte 183.4 KB
PDF-Datei
16.01.2006
Gemeinsame Stellungnahme Nr. 014/2006 des BfS und des BfR
BfR korrigiert Höchstmengenempfehlung für Uran in Wässern zur Zubereitung von Säuglingsnahrung 54.9 KB
PDF-Datei
26.02.2003
Stellungnahme des BfR
Nitrat in diätetischen Lebensmitteln für Säuglinge oder Kleinkinder - Neufestsetzung der Höchstmenge 20.8 KB
PDF-Datei
18.06.2002
Stellungnahme des BgVV;
Nitrofen in Lebensmitteln - toxikologische Bewertung der Höchstmenge für Säuglings- und Kleinkindernahrung 20.8 KB
PDF-Datei
13.05.2002
Stellungnahme des BgVV;
Enterobacter sakazakii in Säuglingsnahrung 30.5 KB
PDF-Datei
25.02.2002
Stellungnahme des BgVV;
Chlormequat-Rückstände in Babynahrung 27.4 KB
PDF-Datei

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Mitteilungen

 (1)
Datum Titel Größe
13.06.2019
Mitteilung Nr. 022/2019 des BfR
Phosphataufnahme: Säuglinge, Kleinkinder und Kinder können die gesundheitlichen Richtwerte überschreiten 140.1 KB
PDF-Datei

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