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Gesundheitliche Bewertung von kosmetischen Mitteln

Produkte, die mit der menschlichen Haut in Kontakt kommen, müssen gesundheitlich unbedenklich sein. Das BfR bewertet die Risiken kosmetischer Mittel mit Unterstützung der Kosmetik-Kommission – vom Lippenstift bis zum Zahnbleichmittel.
Hautcreme, Zahnpasta, Haarshampoo - unter kosmetischen Mitteln versteht das BfR nicht nur dekorative Kosmetika wie Lippenstift oder Make-Up, sondern alle Stoffe und Zubereitungen, die ausschließlich oder überwiegend dazu bestimmt sind, äußerlich am Körper des Menschen oder in seiner Mundhöhle angewendet zu werden. Dazu gehören auch Sonnenmilch, Seifen und andere Waschmittel. Gemeinsam ist ihnen, dass sie zur Reinigung, zur Erhaltung eines guten Zustandes, zum Parfümieren oder zur Veränderung des Aussehens dienen. Die gesundheitliche Unbedenklichkeit für Verbraucher von kosmetischen Mitteln ist das dringlichste Anliegen des BfR.
Zulassung und Meldung
Kosmetische Mittel sind nicht zulassungspflichtig. Zugelassen werden müssen nur bestimmte Inhalts- und Zusatzstoffe wie Konservierungsstoffe, Farbstoffe oder UV-Filter.
In jedem Fall müssen Hersteller kosmetischer Mittel aber die Unbedenklichkeit ihrer Produkte durch Sicherheitsbewertungen garantieren.
Die Rezepturen müssen vor der Vermarktung an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) gemeldet werden. Hersteller oder Importeure können sich zu diesem Zweck an das BVL wenden.
Bewertung durch die Kosmetik-Kommission
Das BfR bewertet bei Bedarf die Inhaltsstoffe von Kosmetika hinsichtlich ihrer gesundheitlichen Unbedenklichkeit. Unterstützt wird es dabei von der wissenschaftlichen Kosmetik-Kommission, die am BfR angesiedelt ist.
Bewertet werden unter anderem Duftstoffe, Haarfärbe-, Zahnbleich- und Sonnenschutzmittel sowie Mundwässer
Beratung
Das BfR berät in Fragen zur gesundheitlichen Risikobewertung von kosmetischen Mitteln das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Rechtliche Grundlagen
Stellungnahmen
(38 Dokumente)Information
(3 Dokumente)| Datum | Titel | Größe |
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28.05.2010 Information Nr. 023/2010 des BfR |
Einfuhr kosmetischer Produkte |
28.0 KB
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28.07.2006 Gemeinsame Information Nr. 036/2006 des BfR, BfS, RKI und UBA |
Sommer! Sonne! Gesundheit! - Tipps zur Vermeidung von Gesundheitsbelastungen durch Umwelteinflüsse im Sommer |
110.6 KB
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14.09.2007 Information Nr. 029/2007 des BfR |
Teebaumölprodukte zur Fellpflege von Katzen nicht ausnahmslos geeignet |
81.6 KB
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Sonstige
(4 Dokumente)| Datum | Titel | Größe |
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21.06.2002 Bewertung des BgVV |
Genotoxicity of Lawson |
40.0 KB
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26.05.2008 Protokoll eines Sachverständigengesprächs im BfR |
Aktionsplan gegen Allergien: Hoher Forschungsbedarf zur allergieauslösenden Wirkung von eingeatmeten Duftstoffen |
48.4 KB
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11.03.2003 Pressemitteilung des BMVEL; |
Künast begrüßt neue Kosmetik-Richtlinie der EU |
22.3 KB
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26.03.2003 Information des BfR |
Polyzyklische Moschusverbindungen in kosmetischen Mitteln |
9.3 KB
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