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Gesundheitliche Bewertung von gentechnisch veränderten Lebensmitteln

Die Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 sieht vor, dass Verbraucher durch entsprechende Kennzeichnungshinweise darüber informiert werden müssen, wenn sich genetisch veränderte Lebens- oder Futtermittel hinsichtlich

 

 

  • der Zusammensetzung, des Nährwerts oder der nutritiven Wirkungen sowie des Verwendungszwecks;
  • der Auswirkungen auf die Gesundheit bestimmter Bevölkerungsgruppen bzw. bestimmter Tierarten oder -kategorien;
  • ethischer oder religiöser Bedenken,

von vergleichbaren konventionellen Erzeugnissen unterscheiden.

Des Weiteren muss anhand der Etikettierung erkennbar sein, dass es sich um ein genetisch verändertes Lebens- oder Futtermittel handelt.

Die Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 sieht, unabhängig von der Nachweisbarkeit genetischer Veränderungen, den Hinweis „genetisch verändert“ oder „aus genetisch verändertem (z. B. Mais) hergestellt“ auf dem Etikett für alle aus GVO hergestellten Produkte, einschließlich der zuvor nicht kennzeichnungspflichtigen Futtermittel, vor. Künftig werden somit auch z.B. raffinierte Speiseöle aus genetisch verändertem Raps kennzeichnungspflichtig, die sich von konventionellem Raps analytisch nicht unterscheiden lassen.

Der bislang geltende Schwellenwert von 1 %, unterhalb dessen eine Kennzeichnung nicht erforderlich ist, vorausgesetzt, es handelt sich um nachweislich zufällige oder technisch unvermeidbare Spuren von GVO, die beim Anbau, Transport oder während der Verarbeitung in das Produkt gelangt sind, wurde auf 0,9 % gesenkt.

Die Verordnung (EG) Nr. 1830/2003 sieht Maßnahmen zur Rückverfolgbarkeit vor, um die für GVO vorgeschriebene Beobachtung der Umweltauswirkungen und, falls erforderlich, die Rücknahme von aus GVO hergestellten Lebens- und Futtermittel vom Markt zu erleichtern. Die Kommission hat hierfür mit der Verordnung (EG) Nr. 65/2004 ein System zur Erstellung und Zuteilung spezifischer Erkennungsmarker für jeden GVO festgelegt. Die am Inverkehrbringen Beteiligten müssen Systeme und standardisierte Verfahren etablieren, mittels derer die Angaben zu den GVO über einen Zeitraum von fünf Jahren gespeichert werden können.

Neben einem Kennzeichnungsvorschlag müssen mit dem Zulassungsantrag die zur Kontrolle der Kennzeichnungsvorschriften sowie der Bestimmungen zur Rückverfolgbarkeit - in Deutschland durch die zuständigen Überwachungsbehörden der Bundesländer - notwendigen Nachweisverfahren sowie Referenzmaterial übermittelt werden.

Die Erprobung und Evaluierung der Nachweisverfahren obliegt der Gemeinsamen Forschungsstelle der Kommission, die zu diesem Zweck bereits im Dezember 2002 ein Europäisches Netzwerk von GVO-Laboratorien (ENGL) etabliert hat. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), dessen Mitarbeiter schon 1995 mit der Entwicklung von Nachweismethoden für genetisch veränderte Lebensmittel begonnen haben, ist eines der Gründungsmitglieder dieses Netzwerkes.

Mit der internationalen Standardisierung von Methoden zum Nachweis von Lebensmitteln, die aus GVO hergestellt wurden, und zur Quantifizierung des aus GVO stammenden Materials - darunter auch die von der Gemeinsamen Forschungsstelle evaluierten Methoden - befassen sich Arbeitsgruppen der Deutschen und Europäischen Normungsinstitute DIN und CEN unter Federführung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR).

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Information

Datum sortieren Titel sortieren Größe sortieren
30.05.2005
Information Nr. 021/2005 des BfR
Kontrolle des GVO-Verbots im Ökolandbau 33.1 KB
PDF-Datei

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Sonstige

Datum sortieren Titel sortieren Größe sortieren
22.05.2012
Stand
Anträge auf Zulassung genetisch veränderter Lebens- und Futtermittel gemäß Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 124.9 KB
PDF-Datei
08.03.2006
Stand
Register der zugelassenen gentechnisch veränderten Lebens- und Futtermittel 22.3 KB
PDF-Datei
08.03.2006
Stand
Anmeldungen verkehrsfähiger genetisch veränderter Lebens- und Futtermittel gemäß Artikel 8 und 20 der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 35.1 KB
PDF-Datei
22.06.2004
Gesetz zur Durchführung der Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet der Gentechnik und zur Änderung der Neuartigen Lebensmittel- und Lebensmittelzutaten-Verordnung 189.2 KB
PDF-Datei
15.04.2004
EFSA
Draft Guidance Document for the Risk Assessment of Genetically Modified Plants and Derived Food and Feed 422.1 KB
PDF-Datei
06.04.2004
Europäische Kommission
Verordnung (EG) Nr. 641/2004 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 148.9 KB
PDF-Datei
14.01.2004
Verordnung der Europäischen Kommission und des Rates
Verordnung (EG) Nr.65/2004 über ein System für die Entwicklung und Zuweisung spezifischer Erkennungsmarker für genetisch veränderte Organismen 139.2 KB
PDF-Datei
22.09.2003
Verordnung der Europäischen Kommission und des Rates
Verordnung (EG) 1829/2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel 229.2 KB
PDF-Datei
22.09.2003
Verordnung der Europäischen Kommission und des Rates
Verordnung (EG) 1830/2003 über die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von genetisch veränderten Organismen 120.2 KB
PDF-Datei
01.06.2003
Prepublication
Codex Principles and Guidelines on Foods Derived from Biotechnology 468.2 KB
PDF-Datei
06.08.2002
Fassung
Neuartige Lebensmittel Verordnung (NLV) 1.8 MB
PDF-Datei
12.03.2001
Richtlinie der Europäischen Kommission und des Rates
Richtlinie 2001/18/EG über die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt und zur Aufhebung der Richtlinie 90/220/EWG des Rates 235.0 KB
PDF-Datei
01.04.2000
AgBiotechNet 2000, Vol. 2 April
The concept of substantial equivalence in safety assessment of foods derived from genetically modified organisms 63.7 KB
PDF-Datei
27.01.1997
Verordnung (EG) Nr. 258/97 über neuartige Lebensmittel und neuartige Lebensmittelzutaten (Novel Foods-Verordnung) 505.5 KB
PDF-Datei

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