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Freiwillige Meldung von Rezepturen


Neben den gesetzlichen Meldungen werden dem BfR auf freiwilliger Basis auch in großer Anzahl weitere Rezepturen mitgeteilt. Insbesondere kleinere Firmen geben aus Vorsorgegründen Rezepturen für die Notfallberatung an die Giftinformationsdatenbank weiter. Das BfR behandelt diese Daten ebenso vertraulich wie die gesetzlichen Mitteilungen und leitet sie regelmäßig an die Giftinformationszentren der Bundesländer weiter.

Elektronische Produktmeldungen

 Sie können alle Produktmeldungen elektronisch an das BfR vornehmen.

Voraussetzung für eine elektronische Produktmeldung ist ein BfR-Firmencode. Dieser kann schriftlich (auch per Email) beim BfR beantragt werden. Im Bereich Dokumente am Ende dieser Seite steht ein entsprechendes Formular zum Herunterladen zur Verfügung. Es müssen folgende Angaben gemacht werden:

  • Firmenname
  • vollständige Adresse
  • möglicher Ansprechpartner für Notfälle

Elektronische Produktmeldung mit dem Austauschformat XProduktmeldung

Melder können ihre Daten aus einer bestehenden Datenbank auslesen und mit eigenen Programmen eine Meldedatei im XProduktmeldung-Format erzeugen.

Für Unternehmen, die keine XML-Datei erzeugen können, hat das BfR eine elektronische Meldehilfe in Form einer Excel-Datei (definierte Spalten) mit einem Makro zur Erzeugung des XML-Austauschformats (XML-Datei) einschließlich eines Benutzerhandbuchs entwickelt:

Das BfR hat nachfolgende Dokumente rechts und am Ende der Seite im Zip-Archiv für alle Produktmeldungen (XProduktmeldung.zip) bereitgestellt:

Übermittlung der Daten für die Produktmeldungen

Das BfR hat zur Übermittlung der Daten eine Portalseite mit sicherer Internetverbindung entwickelt.

Sie können die Daten aber auch an das BfR schicken.

Anschrift:

Bundesinstitut für Risikobewertung
Vergiftungs- und Produktdokumentation
Max-Dohrn-Str. 8-10
10589 Berlin

E-Mail: produkt-meldungen@bfr.bund.de

Helpdesk

Renate Kolbusa
Tel.: +49-(0)30-18412-3902

Dr. Ronald Keipert
Tel.: +49-(0)30-18412-3912

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