Sie befinden sich hier:
Fragen und Antworten zu Pyrrolizidinalkaloiden in Lebensmitteln
FAQ des BfR vom 3. Februar 2012
Pyrrolizidinalkaloide (PA) sind sekundäre Pflanzenstoffe. Aufgrund ihres gesundheitsschädigenden Potenzials sind sie in Lebens- und Futtermitteln unerwünscht. In Deutschland sind Fälle aufgetreten, bei denen Salate mit PA-haltigen Pflanzen der Gattung Senecio (Kreuzkraut, Greiskraut) vermischt waren. Bei bestimmten Honigen können in Abhängigkeit von der Herkunft höhere Gehalte an PA auftreten. Nach Auffassung des BfR sind Anstrengungen nötig, um diese Belastung zu senken. Ein akutes Risiko für Verbraucherinnen und Verbraucher bei dem Verzehr von Honig besteht nicht. Bei Salat rät das BfR zu besonderer Sorgfalt bei Ernte und Zubereitung, um eine Verunreinigung mit Greiskraut und mögliche damit verbundene gesundheitliche Risiken zu vermeiden.
Das BfR hat Fragen und Antworten zum Thema zusammengestellt.
Fragen
- Was sind Pyrrolizidinalkaloide (PA)?
- Sind akute Vergiftungsfälle durch PA bekannt?
- Welche chronischen Auswirkungen durch PA sind möglich?
- Warum können PA in Lebensmitteln vorkommen?
- Gibt es Grenzwerte für PA in Lebensmitteln?
- Warum sind PA so schwer nachzuweisen?
- Bestehen Risiken für Verbraucherinnen und Verbraucher?
- Welche Anstrengungen sind aus Sicht des BfR nötig, um die Belastung mit Pyrrolizidinalkaloiden zu senken?
- Was können Verbraucherinnen und Verbraucher tun, um die Belastung mit PA zu minimieren?
Was sind Pyrrolizidinalkaloide (PA)?
Pyrrolizidinalkaloide (PA) sind sekundäre Pflanzenstoffe. Bestimmte Pflanzenarten bilden PA, um Fressfeinde abzuwehren. Es gibt mehr als 500 verschiedene PA, die in über 6000 Pflanzenspezies vorkommen. Vornehmlich gehören PA-haltige Pflanzen den Familien der Korbblütler, der Rauhblatt- oder Borretschgewächse und der Hülsenfrüchtler an. Zu den bei uns heimischen PA-haltigen Pflanzen gehören zum Beispiel das Jakobskreuzkraut, das Gemeine Greiskraut oder der Natternkopf. Chemisch handelt es sich bei den Pyrrolizidinalkaloiden um Ester aus einem 1-Hydroxymethylpyrrolizidin (Necinbase) und aliphatischen Mono- oder Dicarbonsäuren (Necinsäuren).
Sind akute Vergiftungsfälle durch PA bekannt?
In hoher Dosierung können PA zu tödlichen Leberfunktionsstörungen führen. Das Krankheitsbild der PA-Vergiftung ist bei Tieren als Seneziose bekannt und wird meist durch Greiskrautbestand auf Weiden verursacht. Zum Beispiel traten bei Schlachtrindern, die Alpenkreuzkraut mit Heu und Silage gefressen hatten, häufiger Leberzirrhosen auf.
Bei Menschen sind Erkrankungsfälle durch PA, die in hohen Dosen aufgenommen wurden, bekannt. Beispielsweise sind in Pakistan, Indien und Afghanistan Menschen erkrankt, nachdem sie Getreide, das mit Samen von Heliotropium- oder Crotalaria-Arten kontaminiert war, gegessen hatten. In Jamaika sind Vergiftungsfälle durch sogenannte Buschtees, die Crotalaria- und Kreuzkraut-Pflanzenteile enthielten, aufgetreten.
Welche chronischen Auswirkungen durch PA sind möglich?
Im Tierversuch wird die gentoxische und krebserzeugende Wirkung bestimmter ungesättigter PA als gesichert angesehen. Diese Befunde werden auch für die Risikobeurteilung beim Menschen als relevant angesehen. Befunde, die eine solche Wirkung beim Menschen bestätigen würden, liegen jedoch nicht vor. Aus Tierversuchen ist auch die embryotoxische Wirkung bestimmter PA bekannt, jedoch sind die Daten unvollständig und es liegen keine Kenntnisse über mögliche entwicklungstoxische Effekte beim Menschen vor.
Warum können PA in Lebensmitteln vorkommen?
Es ist möglich, dass Pyrrolizidinalkaloide über pflanzliche Nahrungskomponenten in die Nahrung eingetragen werden. PA sind beispielsweise in Kräutertees, Getreide, Salaten und Honigen nachgewiesen worden. Aus Afghanistan sind erhöhte PA-Belastungen in Weizen bekannt, die durch eine starke Ausbreitung von Pflanzen der Gattung Heliotropium in Weizenfeldern verursacht waren. In Deutschland sind Verunreinigungen bei Salaten mit PA-haltigem Kreuzkraut/Greiskraut aufgetreten.
Zur PA-Belastung von Honigen können u.a. Echium-, Senecio- und Borago-Arten beitragen, deren PA-haltige Pollen durch die Biene in den Honig eingetragen werden. Rohhonige aus bestimmten Ländern Mittel- und Südamerikas sowie Asiens weisen im Vergleich zu Rohhonigen aus einigen europäischen Ländern höhere PA-Gehalte auf. Menschen könnten PA auch aufnehmen, indem diese entlang der Nahrungskette über verunreinigte Futtermittel in landwirtschaftliche Nutztiere und weiter in die von den Tieren produzierten Lebensmittel wie Milch, Eier und Fleisch gelangen können. Nach dem aktuellen Kenntnisstand liegen derzeit jedoch keine Hinweise vor, dass in derartigen Lebensmitteln tierischen Ursprungs PA-Konzentrationen auftreten, die ein gesundheitliches Risiko für den Verbraucher darstellen.
Gibt es Grenzwerte für PA in Lebensmitteln?
Im Gegensatz zu Arzneimitteln gibt es keine gesetzlichen Grenzwerte für PA in Futter- bzw. Lebensmitteln.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat auf Basis der vorliegenden Daten eine vorläufige Bewertung des gesundheitlichen Risikos von Pyrrolizidinalkaloiden in Lebensmitteln und insbesondere von Honig vorgenommen. Dabei waren sowohl die akuten als auch die chronischen toxischen Effekte zu berücksichtigen. Das BfR kommt zu dem Schluss, dass die Gesamtexposition des Verbrauchers mit gentoxisch und karzinogen wirkenden Pyrrolizidinalkaloiden aus verschiedenen Lebensmitteln so niedrig wie möglich zu halten ist. Eine Tageszufuhr von 0,007 Mikrogramm (μg) ungesättigter Pyrrolizidinalkaloide je kg Körpergewicht (KG) sollte bei chronischer Exposition möglichst nicht überschritten werden. Bei durchschnittlichen Verzehrsgewohnheiten von einheimischen Honigen wird diese Tageszufuhr unterschritten.
Warum sind PA so schwer nachzuweisen?
Für die Analytik stellen Pyrrolizidinalkaloide aufgrund ihrer strukturellen Vielfalt, ihrer geringen Konzentration und der komplexen Matrix zusammengesetzter Lebensmittel eine besondere Herausforderung dar. Derzeit können nur wenige Pyrrolizidinalkaloide verlässlich in Lebens- und Futtermitteln bestimmt werden. Das BfR sieht daher Forschungsbedarf, um entsprechende validierte spezifische Nachweismethoden, aber auch Screeningmethoden für Pyrrolizidinalkaloide zu entwickeln, die in der Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung der Länder und der Industrie einsetzbar sind.
Bestehen Risiken für Verbraucherinnen und Verbraucher?
Bei dem Verzehr von Honig besteht für Verbraucherinnen und Verbraucher durch PA kein akutes Gesundheitsrisiko. Normalverzehrer müssen sich keine Sorgen machen. Grundsätzlich sollten aber bei der Produktion und Herstellung von Honigen Maßnahmen zur Reduktion von PA getroffen werden, um auch das mögliche Gesundheitsrisiko bei einem langfristigen hohen Verzehr von Honig so weit wie möglich zu minimieren. Bei Salat rät das BfR zu besonderer Sorgfalt bei Ernte und Zubereitung, um eine Verunreinigung mit Greiskraut und mögliche damit verbundene gesundheitliche Risiken zu vermeiden.
Welche Anstrengungen sind aus Sicht des BfR nötig, um die Belastung mit Pyrrolizidinalkaloiden zu senken?
Um mögliche gesundheitliche Risiken für Vielverzehrer von Honig und insbesondere für Kinder zu minimieren, sollten Anstrengungen unternommen werden, um die PA-Gehalte in belasteten Honigen zu senken. Eine selektive Auswahl der Rohhonige, die zur Herstellung von gemischter Fertigware verwendet wird, kann zu einer Reduzierung der PA-Gehalte in verzehrsfertigen Honigen beitragen.
Es wird empfohlen, den Eintrag von PA und PA-haltigen Pflanzen bzw. Pflanzenteilen in die Nahrungskette zu minimieren. Des Weiteren sollten Aufnahmen von PA-haltigen Pollen bzw. von Produkten (z.B. Nahrungsergänzungsmittel), die Pollen PA-haltiger Pflanzen enthalten, vermieden werden.
Sorgfalt bei Anbau und Ernte von Salaten, Gemüsen und Kräutern kann hier einen hohen Gewinn an Sicherheit bringen. Aufgrund ihrer Auffälligkeit sind Greiskraut-Arten, die PA enthalten können, in den meisten Kulturen leicht erkennbar und damit durch geeignete Maßnahmen effektiv kontrollierbar.
Was können Verbraucherinnen und Verbraucher tun, um die Belastung mit PA zu minimieren?
Das BfR rät zu besonderer Sorgfalt bei Zubereitung von Salat, Blattgemüse und Kräutern. Verbraucher sollten diese vor dem Verzehr gut putzen und waschen sowie Pflanzenteile aussortieren, die keinen essbaren Pflanzen zugeordnet werden können.
Rohhonige aus bestimmten Ländern Mittel- und Südamerikas sowie Asiens weisen im Vergleich zu Rohhonigen aus einigen europäischen Ländern höhere PA-Gehalte auf.
Verbraucherinnen und Verbraucher können erkennen, woher der jeweilige Honig stammt (z.B. ist erkennbar, ob der Honig aus Nicht-EG-Ländern oder EG-Ländern stammt). Gemäß der Honigverordnung vom 16. Januar 2004 (in der aktuellen Fassung) muss die Herkunft auf der Verpackung angegeben werden. Eine erhöhte Aufnahme von PA über Honig kann durch die entsprechende Auswahl der Produkte vermieden werden. Verbraucherinnen und Verbraucher, die Nahrungsergänzungsmittel auf Pollenbasis einnehmen, sollten sich bewusst sein, dass diese Produkte PA in höheren Konzentrationen enthalten können. Nach dem aktuellen Kenntnisstand liegen derzeit keine Hinweise vor, dass in Lebensmitteln tierischen Ursprungs PA-Konzentrationen auftreten, die ein gesundheitliches Risiko für den Verbraucher darstellen.
Stellungnahmen
(2 Dokumente)| Datum | Titel | Größe |
|---|---|---|
|
11.08.2011 Stellungnahme Nr. 038/2011 des BfR |
Analytik und Toxizität von Pyrrolizidinalkaloiden sowie eine Einschätzung des gesundheitlichen Risikos durch deren Vorkommen in Honig |
229.9 KB
|
|
10.01.2007 Stellungnahme Nr. 028/2007 des BfR |
Salatmischung mit Pyrrolizidinalkaloid-haltigem Greiskraut verunreinigt |
203.2 KB
|
Fragen und Antworten
(1 Dokument)| Datum | Titel | Größe |
|---|---|---|
|
03.02.2012 FAQ |
Fragen und Antworten zu Pyrrolizidinalkaloiden in Lebensmitteln |
76.5 KB
|