Aktualisierte FAQ des BfR vom 25. Mai 2007
„Stärkt die Abwehrkräfte“, „Fördert die Leistungsfähigkeit“, „Reich an Vitamin C“ - das sind Angaben, die Verbraucher immer häufiger auf Lebensmitteln finden. Ab dem 1. Juli 2007 werden sich die gesetzlichen Regelungen zur Verwendung solcher Angaben ändern. Dann tritt die EU-Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben auf Lebensmitteln in Kraft. Nach Artikel 4 der Verordnung dürfen Lebensmittelhersteller solche Angaben nur verwenden, wenn sie auf einer Positivliste der EU aufgeführt sind und wenn das Lebensmittel einem vorgegebenen Nährwertprofil entspricht. Auch für den Verbraucher wird sich damit einiges ändern. Er sollte deshalb wissen, was die neuen gesetzlichen Regelungen bedeuten. Das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung hat einige Fragen und Antworten zu nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben sowie zu Nährwertprofilen zusammengestellt.
Fragen und Antworten zu Nährwertprofilen und Health Claims
Das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung hat diesbezüglich im Wesentlichen zwei Aufgaben:
Es ist vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMELkurz fürBundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft) aufgefordert worden, ein wissenschaftliches Konzept zur Erstellung von Nährwertprofilen zu erarbeiten. Das haben Experten des BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung in den vergangenen zwei Jahren gemeinsam mit externen Fachleuten getan. Das Konzept wurde der Öffentlichkeit im Rahmen eines Verbraucherforums vorgestellt.
Daneben ist das Institut in die Bewertung der Health Claims eingebunden. Das betrifft allerdings nicht Aussagen zur Verringerung von Krankheitsrisiken und zur Entwicklung und Gesundheit von Kindern. Die werden von der EFSAkurz fürEuropean Food Safety Authority (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) bewertet.
In Deutschland müssen Lebensmittelhersteller ihre Vorschläge für nährwert- oder gesundheitsbezogene Angaben (ebenfalls mit Ausnahme der oben genannten), die sie verwenden wollen, beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVLkurz fürBundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit) einreichen. Das BVLkurz fürBundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit leitet die Vorschläge zur wissenschaftlichen Prüfung an das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung weiter. Ist die Bewertung abgeschlossen, geht sie zurück an das BVLkurz fürBundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. Dort wird eine nationale Liste von Vorschlägen für diese Claims erstellt, die dem BMELkurz fürBundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft vorgelegt und von dort aus der europäischen Kommission übermittelt wird. Bevor die EU-Kommission auf der Grundlage der Listen der Mitgliedstaaten die Positivliste erstellt, legt sie die Vorschläge ihrerseits der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSAkurz fürEuropean Food Safety Authority (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit)) zur wissenschaftlichen Prüfung vor.
Das Ziel von Nährwertprofilen ist es, den Verbraucher vor Irreführung zu schützen. Sie sollen sicherstellen, dass Lebensmittel, die mit positiven Gesundheitseffekten beworben werden, nicht gleichzeitig Nährstoffe enthalten, deren übermäßiger Verzehr mit chronischen Erkrankungen in Verbindung gebracht wird.
Das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung hat die Voraussetzungen, die Nährwertprofile seiner Ansicht nach erfüllen sollten, in einem Positionspapier dargelegt. Das Institut vertritt die Auffassung, dass Nährwertprofile spezifisch für einzelne Lebensmittelkategorien entwickelt werden sollten, und nicht einheitlich für alle Lebensmittel. Auch unverarbeitete Lebensmittel, wie Milch, Obst und Gemüse, sollten Health Claims tragen dürfen. So soll vermieden werden, dass Verbraucher auf solche Lebensmittel verzichten, und stattdessen auf verarbeitete Lebensmittel, wie Fruchtjoghurt oder angereicherte Getränke, zurückgreifen, weil diese mit positiven Effekten für die Gesundheit beworben werden. „Gute“ und „schlechte“ Nährstoffe sollten unterschiedlich gewichtet werden. So sollten Zuckerbonbons nicht mit der Aussage „reich an Vitaminen“ beworben werden dürfen. Auf der anderen Seite sollte Milch als wichtige Calcium-Quelle beworben werden dürfen, auch wenn sie gleichzeitig einen hohen Fettanteil hat. Das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung befürwortet die Möglichkeit, für bestimmte Lebensmittel keine Health Claims zuzulassen. Ausführlich wird die Position des BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung zu Nährwertprofilen im Positionspapier wiedergegeben.
Die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSAkurz fürEuropean Food Safety Authority (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit)) hat in diesem Zusammenhang drei Aufgaben:
Sie prüft die Vorschlagslisten für nährstofffunktionsbezogene Aussagen der Mitgliedstaaten und erstellt für die Kommission eine Liste von Aussagen, die wissenschaftlich korrekt sind. Zugelassen werden diese Aussagen durch die EU-Kommission. Das betrifft Claims zu:
- Wachstum, Entwicklung und Funktionen des Körpers
- psychologische und Verhaltensfunktionen (Funktionen wie Lern- und Konzentrationsfähigkeit, Gedächtnis)
- Körpergewicht (Gewichtskontrolle, Gewichtsabnahme, Sättigungsgefühl)
Health Claims mit Aussagen zur Verringerung von Krankheitsrisiken und zur Entwicklung und Gesundheit von Kindern müssen Hersteller, die sie verwenden wollen, unter Vorlage von wissenschaftlichen Daten über ihren Wahrheitsgehalt bei der EFSAkurz fürEuropean Food Safety Authority (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) beantragen. Die EFSAkurz fürEuropean Food Safety Authority (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) prüft und schlägt der EU-Kommission Annahme oder Ablehnung des Claims vor. Die Zulassung liegt wiederum in der Verantwortung der EU-Kommission.
Die EFSAkurz fürEuropean Food Safety Authority (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) erarbeitet die Vorschläge für Nährwertprofile bis zum 31.01.2008. Die EU-Kommission legt die Nährwertprofile bis zum 19.01.2009 fest.