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Bunt, leicht, robust – aber wie steht es um die gesundheitlichen Risiken von Geschirr und Küchenutensilien aus Melamin-Formaldehyd-Harz (MFH)?
Darum geht es:
Melamin-Formaldehyd-Harze (MFH) sind harte, wasser- und kratzresistente Kunststoffe, die aus den Grundbausteinen Melamin und Formaldehyd hergestellt werden. MFH ist bruchfest und hat in der Regel eine glatte Oberfläche. Aufgrund dieser Eigenschaften wird es auch zur Herstellung von Geschirr und Küchenutensilien verwendet.
Um die gewünschten Materialeigenschaften zu erzeugen, wird MFH stets ein Füllstoff beigefügt. Vor einigen Jahren kamen zu diesem Zweck vermehrt alternative Stoffe, wie Bambusfasern, zum Einsatz. Häufig wurden die so hergestellten Produkte als „Bambusware“ beworben. Beliebte Verwendungen waren „Coffee to go“-Becher und Kindergeschirr.
Bambus und weitere pflanzliche Materialien sind nicht in der so genannten Kunststoffverordnung (EU) Nr. 10/2011 gelistet und daher nach dieser europäischen Vorschrift als Füllstoffe in Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Kunststoff nicht zugelassen. MFH-Produkte mit Bambus- oder anderen pflanzlichen Zusätzen sind inzwischen weitgehend vom Markt verschwunden, da sie den rechtlichen Anforderungen nicht entsprechen und damit nicht verkehrsfähig sind.
Sowohl für Melamin als auch für Formaldehyd gibt es europäische Migrationsgrenzwerte, die festlegen, welche Mengen höchstens aus Produkten wie Küchenutensilien auf Lebensmittel übergehen dürfen.
Im Folgenden hat das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung Fragen und Antworten zu Küchenutensilien aus MFH zusammengestellt.
Fragen und Antworten zu Geschirr und Küchenutensilien aus Melamin-Formaldehyd-Harz
Melamin-Formaldehyd-Harze (MFH) sind Kunststoffe, die sehr hart, wasser- und bruchfest sind und daher häufig für die Herstellung von Kinder- und Campingprodukten verwendet werden. Auch Küchenutensilien wie Teller, Schüsseln, Becher oder Besteck können aus MFH bestehen. Ausgangsstoffe für die Herstellung sind Melamin und Formaldehyd. Um die gewünschten Materialeigenschaften zu erzeugen, werden dem MFH stets bestimmte Füllstoffe zugesetzt. Vor einigen Jahren wurden zu diesem Zweck zunehmend alternative Stoffe wie Bambusfasern verwendet. Die fertigen Produkte wurden deshalb häufig als „Bambusware“ beworben (z. B. „Coffee to go“-Becher). Es handelte sich jedoch um Kunststoffprodukte.
Das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung und die amtlichen Labore der Bundesländer haben untersucht, welche Mengen Formaldehyd und Melamin beim Gebrauch von Geschirr und Küchenutensilien aus Melamin-Formaldehyd-Harz (MFH) freigesetzt werden. Die Ergebnisse zeigen, dass im Kontakt mit heißen Lebensmitteln zum Teil hohe Mengen an Melamin und Formaldehyd auf diese übergehen können.
Ende 2019 veröffentlichte das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung) eine Stellungnahme, in der es auf mögliche gesundheitliche Risiken durch die Verwendung von MFH-Geschirr und insbesondere sogenannter „Bambusware“ hinwies. Die Untersuchungsergebnisse der Landesüberwachungsbehörden und des BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung hatten gezeigt, dass Teller, Becher, Schüsseln und andere Gebrauchsgegenstände aus MFH unter starker Erhitzung oder beim Einfüllen sehr heißer Lebensmittel zum Teil hohe Mengen an Melamin und Formaldehyd freisetzen können. Die freigesetzten Mengen lagen zum Teil deutlich über den festgelegten Grenzwerten und den vom BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung ermittelten gesundheitlichen Richtwerten. Überschreitungen der Grenzwerte wurden besonders häufig bei sogenannter „Bambusware“ festgestellt. Die Untersuchungen haben zudem gezeigt, dass als „Bambusware“ gekennzeichnete Produkte im Mittel deutlich Externer Link:mehr Melamin und Formaldehyd freisetzen als Produkte aus „herkömmlichem“ MFH.
Außerdem zeigten Langzeittests, dass MFH im Kontakt mit heißen sauren Lebensmitteln nicht stabil ist. Der Kunststoff wird angegriffen und zersetzt sich.
Das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung kam zu dem Schluss, dass Geschirr aus MFH nicht für den Kontakt mit heißen flüssigen Lebensmitteln (z. B. Tee, Kaffee, Suppe, Säuglingsfolgenahrung) sowie zur Verwendung in Mikrowellengeräten geeignet ist.
Ja, hohe Temperaturen und saure Lebensmittel können zu einer Zersetzung des Melamin-Formaldehyd-Harz (MFH) und damit zu einer verstärkten Freisetzung von Melamin und Formaldehyd führen.
Dieser Prozess ist auch daran erkennbar, dass das Material seinen Glanz verliert. Beschädigungen der Oberflächenstruktur beschleunigen den Zersetzungsprozess. Diese Effekte sind insbesondere beim Kontakt mit heißen säurehaltigen Lebensmitteln wie etwa Tomatensauce, heißes Apfelmus oder Sauerkraut zu beobachten. Auch beim Einfüllen heißer Getränke wie Kaffee oder Tee können Externer Link:hohe Mengen an Melamin und Formaldehyd freigesetzt und das Material angegriffen werden.
Bei als „Bambusware“ beworbenen Produkten handelt es sich in der Regel um Gegenstände aus Melamin-Formaldehyd-Harz (MFH), für deren Herstellung alternative pflanzliche Materialien, insbesondere Bambusfasern, als Füllstoffe verwendet werden. Es handelt sich trotz pflanzlicher Zusätze um Kunststoffprodukte. Im Gegensatz dazu gibt es allerdings auch Produkte wie Becher oder Teller, die tatsächlich aus Bambus bestehen, insbesondere aus den Stängeln oder getrockneten Blättern. Diese sind nicht unter dem Begriff „Bambusware“, wie er hier verwendet wird, gemeint.
„Bambusware“ wurde in der Vergangenheit häufig als „besonders umweltfreundlich“, „biologisch abbaubar“ oder „ausschließlich aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt“ beworben. Auch das äußere Erscheinungsbild vermittelte oft den Eindruck, als handele es sich um Naturprodukte. Das Grundgerüst von solcher „Bambusware“ war jedoch ein Kunststoff (MFH), der nicht biologisch abbaubar ist – auch nicht durch den Zusatz pflanzlicher Füllstoffe. Vor einigen Jahren, als „Bambusware“ auf dem Markt sehr präsent war, bezeichnete das Chemische- und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart in diesem Zusammenhang Externer Link:viele Fälle als Verbrauchertäuschung.
Herkömmliches sogenanntes Melamingeschirr besteht aus Melamin-Formaldehyd-Harz (MFH), dem bestimmte Füllstoffe, beispielsweise Cellulose, beigefügt sind. Sogenannte „Bambusware” unterscheidet sich von herkömmlichen MFH-Produkten durch die Verwendung von Bambusfasern oder -mehl als Füllstoff. Häufig ist der Bambusanteil im MFH sehr hoch, um dem Gegenstand ein vermeintlich „natürliches“ Aussehen zu verleihen. Dadurch verliert das formgebende MFH-Gerüst an Stabilität. Der Gegenstand wird nicht nur brüchiger, sondern auch chemisch instabiler. Dies ist vor allem bei der Verwendung mit heißen Lebensmitteln, wie Kaffee, relevant.
Messungen der Deutschen Überwachungsbehörden und des Nationalen Referenzlabors für Lebensmittelkontaktmaterialien zeigten, dass bei Heißanwendungen die Freisetzung der Kunststoffkomponenten Melamin und Formaldehyd aus „Bambusware“ häufiger über den gesetzlichen Grenzwerten lag als die Freisetzung aus herkömmlichen MFH-Produkten. Generell gab es innerhalb der geprüften „Bambusware“ markante Unterschiede. Der überwiegende Teil der Gegenstände erfüllte die gesetzlichen Vorgaben (Grenzwerte). Bei etwa einem Drittel der geprüften Gegenstände wurde jedoch eine Überschreitung der Grenzwerte für die Freisetzung von Melamin und Formaldehyd festgestellt. Eine zu hohe Freisetzung wurde auch bei etwa 15 Prozent der herkömmlichen MFH-Gegenstände gemessen – allerdings war diese Überschreitung maximal dreifach; bei der „Bambusware“ lag der höchste Formaldehyd-Wert 60-fach über dem erlaubten Grenzwert.
Bambus und weitere pflanzliche Materialien sind nicht in der so genannten Kunststoffverordnung (EU) Nr. 10/2011 gelistet und daher nach dieser europäischen Vorschrift als Füllstoffe in Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Kunststoff nicht zugelassen. MFH-Produkte mit Bambus- oder anderen pflanzlichen Zusätzen sind inzwischen weitgehend vom Markt verschwunden, da sie den rechtlichen Anforderungen nicht entsprechen und damit nicht verkehrsfähig sind.
Die EU-Verordnung zu Kunststoffen für den Lebensmittelkontakt (Verordnung (EU) Nr. 10/2011) regelt, wie viel Melamin und Formaldehyd aus Materialien, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, auf Lebensmittel höchstens übergehen dürfen (spezifischer Migrationsgrenzwert). Für Melamin gilt ein spezifischer Migrationsgrenzwert von 2,5 Milligramm pro Kilogramm (mgkurz fürMilligramm/kgkurz fürKilogramm) Lebensmittel und für Formaldehyd ein spezifischer Migrationsgrenzwert von 15 mgkurz fürMilligramm/kgkurz fürKilogramm Lebensmittel.
Grundsätzlich gilt: Die Werte sind für den täglichen und dauerhaften Gebrauch der Gegenstände berechnet. Die einmalige Verwendung eines Gegenstandes mit Melamin- beziehungsweise Formaldehydfreisetzungen, welche die spezifischen Migrationsgrenzwerte überschreiten, bedeutet in den meisten Fällen keine Gesundheitsgefährdung.
Hinsichtlich Melamin wurde im Langzeit-Tierversuch ein Zusammenhang mit der Bildung von Blasensteinen und ein damit verbundenes erhöhtes Auftreten von Blasenkrebs und Nierenschädigungen beobachtet. Im Jahr 2008 hat Milchpulver, das mit größeren Mengen an Melamin verunreinigt war, bei Kleinkindern in China zu schweren Symptomen bis hin zum Tod durch Nierenversagen geführt. Die Ursache war die Bildung von Melaminkristallen, die den Harnfluss blockierten, wodurch sich weitere Folgeschädigungen entwickelten. Die damals von den Kindern aufgenommenen Mengen an Melamin lagen jedoch um mehrere Größenordnungen höher als die Mengen, die bei Übergängen aus Küchenutensilien und Geschirr aus Melamin-Formaldehyd-Harz nachgewiesen wurden. Eine entsprechende gesundheitsschädigende Wirkung durch die Verwendung von MFH-Geschirr, inklusive sogenannter „Bambusware“, ist sehr unwahrscheinlich.
Formaldehyd ist haut- und schleimhautreizend und kann, über lange Zeiträume aufgenommen, krebserzeugend wirken und entzündliche Veränderungen in den Schleimhäuten des Erstkontakts (Speiseröhre, Magen) verursachen. Die Aufnahme über die Atemwege (inhalativ) kann Krebs im Nasen-Rachen-Raum auslösen. Die Konzentrationen, bei denen solche Wirkungen im Langzeit-Tierexperiment auftraten, lagen allerdings um ein Vielfaches über der erlaubten Freisetzung aus Lebensmittelkontaktmaterialien, weshalb entsprechende Effekte durch die Verwendung von MFH-Geschirr, inklusive „Bambusware“, das diese Freisetzungsgrenzwerte einhält oder geringfügig überschreitet, nicht zu erwarten sind. Unter den in der BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung-Stellungnahme von 2019 bewerteten Gegenständen war allerdings auch eine Gruppe von „Bambusware“-Gegenständen, die eine so hohe Formaldehydfreisetzung aufwies, dass die resultierenden Aufnahmemengen beziehungsweise Konzentrationen im Lebensmittel sehr nahe an den Dosen waren, für die im Tierversuch schädigende Wirkungen beobachtet wurden. Diese Gegenstände sollten daher nach Ansicht des BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung nicht im Kontakt mit Lebensmitteln (insbesondere heißen flüssigen Lebensmitteln) verwendet werden.
Ob Geschirr oder Küchenutensilien aus Melamin-Formaldehyd-Harz (MFH) bestehen, können Verbraucherinnen und Verbraucher nur erkennen, wenn Hersteller auf den Gegenständen oder Verpackungen darauf hinweisen. Eine Kennzeichnungspflicht für Geschirr und Küchenutensilien aus MFH gibt es nicht. In vielen Fällen aber findet sich ein Hinweis darauf auf den Gegenständen selbst oder auf der Verpackung.
Bei als „Bambusware“ gekennzeichneten Produkten (z. B. „Coffee to go“-Becher) kann in der Regel davon ausgegangen werden, dass es sich um MFH handelt. Allerdings hat die EU-Kommission 2020 klargestellt, dass Bambus und weitere pflanzliche Materialien als Füllstoffe in MFH nicht zulässig sind. Entsprechende Produkte mit Bambus- oder anderen alternativen pflanzlichen Zusätzen sind in der Folge weitgehend vom Markt verschwunden.
In einigen Fällen weisen Hersteller auch darauf hin, dass das Produkt nur für eine gewisse Zeit und nur bis zu einer bestimmten Temperaturgrenze mit Lebensmitteln in Berührung kommen darf.
Mit Blick auf die Freisetzung von Melamin und Formaldehyd bei hohen Temperaturen empfiehlt das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung, keine Küchenutensilien oder Geschirr aus Melamin-Formaldehyd-Harz (MFH) im Kontakt mit heißen Lebensmitteln zu verwenden. Dies betrifft sowohl das Kochen als auch das Einfüllen heißer Lebensmittel (z. B. Kochlöffel, „Coffee to go“-Becher sowie Schalen zur Zubereitung von Säuglingsfolgenahrung u. a.). Gegenstände aus MFH sollten zudem nicht zum Erhitzen von Lebensmitteln in der Mikrowelle verwendet werden.
Für die Verwendung von MFH-Produkten bei niedrigen Temperaturen, beispielsweise für kalte oder lauwarme Lebensmittel, sind jedoch keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu erwarten.
Da das Material insbesondere bei hohen Temperaturen angegriffen und zerstört werden kann, sollten Verbraucherinnen und Verbraucher auf sichtbare Gebrauchsspuren an der Oberfläche ihres MFH-Geschirrs achten und dieses bei Beschädigungen austauschen.
Mehr Informationen zu Geschirr und Küchenutensilien aus Melamin-Formaldehyd-Harz (MFH) auf der BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung-Website
- BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung-FAQ „Nutzung kundeneigener Mehrwegbecher für ‚Coffee to go‘: auf Hygienestandards und Materialien achten“ Zu den FAQ
- BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung-Presseinformation „Geschirr aus ‚Bambusware‘ nicht für heiße Getränke oder Speisen nutzen“ Zur Presseinformation
- BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung-Stellungnahme „Gefäße aus Melamin-Formaldehyd-Harz wie ‚Coffee to go‘-Becher aus „Bambusware“ können gesundheitlich bedenkliche Stoffe in heiße Lebensmittel abgeben“ Zur Stellungnahme
- BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung-Stellungnahme „Freisetzung von Melamin und Formaldehyd aus Geschirr und Küchenutensilien“ Zur Stellungnahme
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