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Fragen und Antworten zu Blei in Kinderspielzeug

FAQ des BfR vom 13. März 2017

Spielzeug darf die Gesundheit von Kindern nicht schädigen. Dies fordert die EU-Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG. Um neuen toxikologischen Erkenntnissen zu Blei Rechnung zu tragen, hat die EU-Kommission angekündigt, die Grenzwerte für Blei in der EU-Spielzeugrichtlinie anzupassen und zu verschärfen, um so ein hohes Schutzniveau für Kinder zu sichern.

Deutschland hatte bereits in seiner nationalen Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug strengere Blei-Grenzwerte festgelegt. Die nunmehr vorgeschlagenen EU-Grenzwerte entsprechen den deutschen Blei-Grenzwerten bzw. sind strenger als diese. Mit der zukünftigen Neuregelung der EU-Grenzwerte für Blei werden auch die deutschen Grenzwerte an die neuen  EU-Grenzwerte angepasst. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) begrüßt die vorgesehene Verschärfung der EU-Grenzwerte, da damit das Schutzniveau für Kinder europaweit erhöht wird.

Spielzeughersteller sind dafür verantwortlich, dass ihre Produkte die Gesundheit nicht schädigen und die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Das BfR hat ausgewählte Fragen und Antworten zu Blei in Kinderspielzeug zusammengestellt, um vor allem Eltern zu informieren.

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Stellungnahmen

 (1)
Datum Titel Größe
31.01.2003
Aktualisierte Stellungnahme Nr. 030/2007 des BfR
Migration von toxikologisch relevanten Stoffen aus Spielzeug 105.1 KB
PDF-Datei

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Fragen und Antworten

 (1)
Datum Titel Größe
13.03.2017
FAQ des BfR
Fragen und Antworten zu Blei in Kinderspielzeug 37.2 KB
PDF-Datei

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