Kategorie Fragen und Antworten

AnimalTestInfo – Datenbank zu Tierversuchsvorhaben in Deutschland

Aktuelle Bewertung

Änderungen gegenüber der Version vom 9. April 2020: Fachliche Überarbeitungen.

Darum geht es:

Der Gesetzgeber hat das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung) im Jahr 2013 damit beauftragt, nichttechnische Projektzusammenfassungen (NTPs) von genehmigten Tierversuchsvorhaben zu veröffentlichen. Das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung stellt der Öffentlichkeit seit dem Jahr 2014 die NTPs im Internet in der Datenbank AnimalTestInfo (Externer Link:www.animaltestinfo.de) zur Verfügung.

In AnimalTestInfo sind alle NTPs zu den Vorhaben, deren Durchführung von wissenschaftlichen Forschungsinstituten der Universitäten, der Industrie und des Bundes beantragt und von den zuständigen Behörden der Bundesländer genehmigt wurden, enthalten. Die Antragsteller sind für den Inhalt der vom BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung veröffentlichten NTPs verantwortlich.

Das „Deutsche Zentrum zum Schutz von Versuchstieren (Bf3R)“ ist Teil des BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung. Es koordiniert bundesweite Aktivitäten mit den Zielen, Tierversuche auf das unerlässliche Maß zu beschränken und Versuchstieren den bestmöglichen Schutz zu gewähren.

Zu diesem Zweck sollen durch die Arbeit des Zentrums weltweit Forschungsaktivitäten angeregt und der wissenschaftliche Dialog gefördert werden.

Fragen und Antworten zur Datenbank AnimalTestInfo

Der Gesetzgeber hat dem BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung die Aufgabe übertragen, allgemeinverständliche nichttechnische Projektzusammenfassungen (NTPs) von genehmigten Tierversuchsvorhaben im Internet zu veröffentlichen. Dies ist in § 8 Abs.kurz fürAbsatz 6 Tierschutzgesetz und § 41 Tierschutz-Versuchstierverordnung geregelt. Innerhalb des BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung übernimmt das Bf3R diese Aufgaben.

AnimalTestInfo ist das Instrument der Antragstellenden (Wissenschaftlerinnen bzw. Wissenschaftlern), um die Öffentlichkeit über ihre genehmigten Tierversuchsvorhaben in Deutschland direkt zu informieren.

AnimalTestInfo erfüllt damit eine europäische Vorgabe. Im Erwägungsgrund 41 der EU-Richtlinie 2010/63/EU heißt es: „Es ist wichtig, dass objektive Informationen über Projekte, bei denen Versuchstiere verwendet werden, öffentlich zugänglich gemacht werden, um die Unterrichtung der Öffentlichkeit zu gewährleisten...“. Dieses Ziel wird durch Art.kurz fürArtikel 43 „Nichttechnische Projektzusammenfassung“ der Richtlinie verwirklicht. Die Richtlinie 2010/63/EU wurde 2013 durch das novellierte Tierschutzgesetz (TierSchG) in Verbindung mit der Tierschutz-Versuchstierverordnung (TierSchVersV) in deutsches Recht umgesetzt. Es wird bestimmt, dass jedem Antrag zur Genehmigung gem. § 8 TierSchG eines Tierversuchsvorhabens eine Zusammenfassung beigefügt werden muss.

Die Antragstellerinnen und Antragsteller informieren in den NTPs darüber, welchem Zweck die Tierversuche dienen, welchen Nutzen sie verfolgen und was für Schäden bzw. Belastungen bei den eingesetzten Tieren erwartet werden. Angegeben werden auch die Anzahl und die Art der zur Verwendung vorgesehenen Tiere (Mäuse, Ratten usw.) sowie die Erfüllung der Anforderungen, um die Verwendung von Tieren im Voraus zu vermeiden, deren Zahl im Versuch zu vermindern oder ihr Wohlergehen zu verbessern.

Sie können nach Tierart (z. B. Mäuse) und Zahl (Größenbereiche) der vorgesehenen Versuchstiere suchen, nach dem gesetzlich definierten Zweck der Versuchsvorhaben (z. B. Grundlagenforschung), nach dem Jahr der Veröffentlichung in der Datenbank und natürlich auch nach Stichworten, die Sie frei wählen können. Weitere Informationen enthalten die Externer Link:Benutzungshinweise der Datenbank.

AnimalTestInfo enthält die NTPs aller genehmigungspflichtiger Tierversuchsvorhaben, deren Durchführung von wissenschaftlichen Forschungsinstituten der Universitäten, der Industrie und des Bundes beantragt und von den zuständigen Behörden der Bundesländer genehmigt wurden. Die Datenbank enthält keine NTPs vereinfachter Versuchsvorhaben (§ 8a Absatz 1 TierSchG). Zu den vereinfachten Tierversuchen gehört z. B. die Prüfung von Impfstoffen im Rahmen von Chargenprüfungen (§ 8a Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b TierSchG). Auch wenn Tiere ausschließlich getötet werden, um deren Organe oder Gewebe zu wissenschaftlichen Zwecken zu verwenden, gilt dies nicht als Tierversuch (§ 7 Absatz 2 Satz 3 TierSchG). Dementsprechend sind keine NTPs zu veröffentlichen.

Der Gesetzgeber schreibt die anonyme Veröffentlichung von NTPs vor. Dies ist bereits im Erwägungsgrund 41 der Richtlinie 2010/63/EU der EU-Kommission zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere festgehalten: „[Die Veröffentlichung] sollte keine Eigentumsrechte verletzen oder vertrauliche Informationen preisgeben. Daher sollten Verwender anonyme nichttechnische Zusammenfassungen jener Projekte erstellen, die von den Mitgliedstaaten veröffentlicht werden sollten. Die veröffentlichten Angaben sollten die Anonymität der Verwender nicht verletzen.“ Konkretisiert wird dies in Art.kurz fürArtikel 43 Absatz 1 der Richtlinie.

Nein. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass die NTPs keine einrichtungs- oder personenbezogenen Daten enthalten dürfen. Das ist von den Antragstellenden auszuschließen.

Nein. Das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung kann darüber keine Auskunft erteilen. Der Gesetzgeber schreibt eine Veröffentlichung der NTPs vor, die keine Rückschlüsse auf Antragstellende ermöglicht. Auch bleiben die Vorschriften zum Schutz des geistigen Eigentums und zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen unberührt (vgl. hierzu § 41 Absatz 1 Satz 3 und 4 TierSchVersV).

Ausschließlich die Antragstellenden sind für den Inhalt der NTPs verantwortlich.

Der Gesetzgeber hat für die Veröffentlichung bis zu 15 Monate vorgesehen: 3 Monate für die Weiterleitung der NTP durch die zuständige Behörde nach Erteilung der Projektgenehmigung an das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung und weitere 12 Monate für die Veröffentlichung. Das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung veröffentlicht die Zusammenfassungen der genehmigten Tierversuchsvorhaben in der Regel innerhalb von 3 Monaten.

Die „Versuchstierstatistik“ erfasst rückblickend die tatsächliche Zahl der für wissenschaftliche Zwecke eingesetzten Tiere pro Kalenderjahr, unabhängig von den individuellen Versuchsvorhaben. Dazu gehören auch Tiere, die zur Entnahme von Organen getötet wurden, oder Tiere, die in Tierversuchen eingesetzt wurden, deren Genehmigung im vereinfachten Verfahren erteilt wurde. Man kann aus den Angaben somit die Zahl der für bestimmte Zwecke verwendeten Tiere pro Jahr ersehen. Bei den NTPs, die in AnimalTestInfo veröffentlicht werden, handelt es sich dagegen um Angaben zu Tierversuchsvorhaben zum Zeitpunkt der Genehmigung. Aus den Zusammenfassungen können vorausschauende Informationen über einzelne Tierversuchsvorhaben abgerufen werden. Dazu gehören unter anderem der Zweck, der zu erwartende Nutzen sowie Maßnahmen, um das Leid der Tiere zu vermindern.

Über das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung) ist eine wissenschaftlich unabhängige Einrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH). Es berät die Bundesregierung und die Bundesländer zu Fragen der Lebensmittel-, Chemikalien- und Produktsicherheit. Das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung betreibt eigene Forschung zu Themen, die in engem Zusammenhang mit seinen Bewertungsaufgaben stehen.

Über das Bf3R

Das Deutsche Zentrum zum Schutz von Versuchstieren (Bf3R) wurde im Jahr 2015 gegründet und ist integraler Bestandteil des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung). Es koordiniert bundesweite Aktivitäten mit den Zielen, Tierversuche auf das unerlässliche Maß zu beschränken und Versuchstieren den bestmöglichen Schutz zu gewähren. Darüber hinaus sollen weltweit Forschungsaktivitäten angeregt und der wissenschaftliche Dialog gefördert werden.