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BTL

In der BTL-Datenbank sind aktuelle Listen von Betrieben und Fangschiffen enthalten, die von den für die Veterinär- und Lebensmittelüberwachung zuständigen Behörden zugelassen wurden und vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) im Bundesanzeiger bekannt zu machen sind. Berücksichtigt sind auch Zolllager, sofern sie zur Lagerung EU-konformer Erzeugnisse nach der zollamtlichen Abfertigung dienen.

Soweit auch registrierte Betriebe einer Bekanntmachungspflicht unterliegen (z.B. Umpackbetriebe für Fischereierzeugnisse), sind diese ebenfalls hier aufgeführt.

In Ergänzung zu den amtlichen Bekanntmachungen im Bundesanzeiger wird mit der fortlaufend aktualisierten Datenbank den an der Herstellung und am Handel mit Lebensmitteln interessierten Kreisen (Herstellern, Handel, Überwachungs- und anderen Behörden und Verbrauchern im In- und Ausland) die Möglichkeit geboten, sich jeder Zeit über den aktuellen Stand zu informieren.

Die Listen werden beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) geführt. Neueintragungen erfolgen unter dem Vorbehalt einer abschließenden Überprüfung durch das BMELV. Eine Gewähr für die Richtigkeit der Daten kann das BfR insoweit nicht übernehmen.

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