Bewertung von Mykotoxinen in Lebensmitteln

Grundsätzliche Forderung des Verbraucherschutzes ist es, toxisch wirkende Stoffe wie Mykotoxine in Futter- und Lebensmitteln so weit wie möglich zu minimieren.

In Deutschland gilt zur Verringerung der Mykotoxinbelastung bereits seit 1976 eine Höchstmengenregelung für Aflatoxine in Lebensmitteln, die 1999 in die Mykotoxinhöchstmengenverordnung (MHmV) überging und seit 2004 auch Regelungen für Ochratoxin A, Fumonisine, Deoxynivalenol und Zearalenon in verschiedenen Lebensmitteln enthält. Die nationalen Maßnahmen werden ergänzt durch eine seit dem 8. März 2001 EU-weit geltende Höchstgehaltregelung für Kontaminanten in Lebensmitteln, die hinsichtlich der Mykotoxine neben den Aflatoxinen, Ochratoxin A und Patulin seit dem 6. Juni 2005 auch die Fusarientoxine Deoxynivalenol und Zearalenon einschließt.

Für Futtermittel ist es gemäß § 17 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) verboten, diese derart herzustellen, zu behandeln, in den Verkehr zu bringen oder zu verfüttern, dass sie bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Verfütterung geeignet sind, die Qualität der von Nutztieren gewonnenen Erzeugnisse zu beeinträchtigen, die Umwelt zu belasten oder die Gesundheit der Tiere und des Menschen zu schädigen.

Mykotoxine sind futtermittelrechtlich als unerwünschte Stoffe geregelt, die in oder auf Futtermitteln enthalten sind und die Gesundheit von Tieren, die Leistung von Nutztieren oder als Rückstände die Qualität der von Nutztieren gewonnenen Erzeugnisse, insbesondere im Hinblick auf ihre Unbedenklichkeit für die menschliche Gesundheit, nachteilig beeinflussen können. In der geltenden Futtermittelverordnung sind in der Anlage 5 allerdings nur Höchstmengen von Aflatoxin B1 in verschiedenen Futtermitteln aufgeführt.

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Publikationen - Broschüren und Faltblätter

Datum sortieren Titel sortieren Größe sortieren
04.08.2011
Faltblatt
Mykotoxine in Lebens- und Futtermitteln - Was muss ich als Verbraucher wissen? 56.2 KB
PDF-Datei

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Presseinformationen

Datum sortieren Titel sortieren Schlagworte
10.07.2001
19/2001
Lebensmittel-Monitoring: Ein wichtiges Instrument zum Schutz des Verbrauchers Aflatoxine, Lebensmittelüberwachung, Mykotoxine, Pflanzenschutzmittel, Pistazien, Schwermetalle
05.09.2000
18/2000
Qualität unserer Lebensmittel ist mit wenigen Ausnahmen gut Aflatoxine, Lebensmittelüberwachung, Mykotoxine, Nitrat, Nitrit, Pflanzenschutzmittel, Pistazien
06.07.2000
12/2000
Belastung von Kleinkindernahrung mit Fusarientoxinen zu hoch! Babynahrung, Fusarientoxine, Getreide, Mykotoxine, Schimmelpilze
07.09.1999
13/1999
Lebensmittel-Monitoring 1997: Mehr Höchstmengen- bzw. Richtwertüberschreitungen als im Vorjahr Aflatoxine, Kontaminante, Lebensmittelüberwachung, Mykotoxine, Pflanzenschutzmittel, Schwermetalle
09.09.1998
20/1998
Bericht zum Lebensmittel-Monitoring 1996 erschienen Aflatoxine, Kontaminante, Lebensmittelüberwachung, Mykotoxine, Nitrat, Nitrit, Pistazien, Schwermetalle
04.06.1998
12/1998
Sicherheit gentechnisch veränderter Lebensmittel 1997 zentrales Thema am BgVV - Verbraucherschutz gewährleistet Aflatoxine, Alternativmethoden, Blei, Frühsommer Meningoenzephalitis (FSME), Genetisch veränderte Lebensmittel, Holzschutzmittel, Infektionen, Keramikgefäß, Lebensmittelsicherheit, Lebensmittelvergiftung, Phthalate, Pistazien, Polymerase-Ketten-Reaktion (PCR), Spielzeug, Tierarzneimittel, Weichmacher, Zecken, Zentralstelle zur Erfassung und Bewertung von Ersatz und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch (ZEBET)
16.09.1997
23/1997
BgVV rät zur Zurückhaltung beim Verzehr von Pistazien Aflatoxine, Lebensmittelüberwachung, Mykotoxine, Pistazien, Schimmelpilze
17.06.1997
15/1997
BgVV empfiehlt Höchstmengen für Ochratoxin in Lebensmitteln Getreide, Lebensmittelsicherheit, Mykotoxine, Ochratoxin, Schimmelpilze

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