Beschaffung
Das Beschaffungswesen der öffentlichen Verwaltung ist durch zahlreiche Vorschriften geregelt mit dem Ziel, die Haushaltsmittel wirtschaftlich und sparsam einzusetzen und Aufträge nur an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Anbieter zu angemessenen Preisen zu vergeben. Dabei steht der Wettbewerb im Vordergrund.
Aufgaben des Sachgebietes Beschaffung im BfR sind die Beratung der Bedarfsträger im BfR, die Markterkundung und die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen unter Berücksichtigung der einheitlichen Anwendung der Vergabevorschriften. Nach Möglichkeit werden marktgängige, genormte Güter beschafft. Die Mitarbeiter/innen der Beschaffung prüfen außerdem fortlaufend unter Berücksichtigung sich ändernder Bedarfsumstände und Marktgegebenheiten die Möglichkeit einer sinnvollen Bedarfszusammenfassung.
Das Sachgebiet Beschaffung tätigt Abrufe aus dem Kaufhaus des Bundes und führt bis auf Bauleistungen, Tierhaltungsbedarf und Bibliotheksbedarf alle Auftragsvergaben für Lieferungen, Leistungen und Dienstleistungen bis zu einem geschätzten Auftragswert von 10.000 Euro durch.
Beschafft werden alle Gegenstände, Geräte und Verbrauchsmaterialien, die das BfR zur Erfüllung seiner administrativen und wissenschaftlichen Aufgaben benötigt. Im Jahr 2008 wurden mehr als 5.000 Aufträge mit einem Gesamtwert von über 9 Mio. Euro vergeben.
Bei einem voraussichtlichen Auftragswert von mehr als 10.000 Euro bereitet die Beschaffungsstelle in Zusammenarbeit mit den Bedarfsträgern die Leistungsbeschreibung und Wertungsmatrizes und schlägt die Vergabeart vor, Veröffentlichung und Zuschlagserteilung erfolgen für den Geschäftbereich des BMELV durch die Zentrale Vergabestelle bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.