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Morinda citrifolia

Die Frucht von Morinda citrifolia (auch Noni-Baum oder Indischer Maulbeerbaum genannt) bildet die Grundlage des Noni-Safts, eines pasteurisierten Fruchtsafts, der in der Europäischen Union als neuartiges Lebensmittel gilt. Die Genehmigung zur Vermarktung durch die Europäische Kommission wurde für den Erstanbieter 2003 erteilt. Nach dieser ersten Zulassung brachten verschiedene Hersteller und Anbieter vergleichbare Noni-Säfte auf der Grundlage des vereinfachten Anmeldeverfahrens auf den Markt.

Besonders im Internet, aber zum Teil auch im normalen Handel, werden Noni-Säfte mit zahlreichen positiven gesundheitlichen Wirkungen beworben beziehungsweise zur Behandlung im Krankheitsfall empfohlen, zum Beispiel bei Bluthochdruck, Arthritis und Krebserkrankungen. Der Wissenschaftliche Lebensmittelausschuss der Europäischen Kommission hat jedoch in seiner Bewertung festgestellt, dass besondere gesundheitsfördernde Wirkungen der Frucht von Morinda citrifolia wissenschaftlich nicht belegt sind.

Die Zulassung von Produkten aus Morinda citrifolia als neuartige Lebensmittel beziehungsweise Lebensmittelzutaten ist 2008 auf Blätter für Teeaufgüsse und 2010 auf Püree und Konzentrat aus Früchten von Morinda citrifolia ausgedehnt worden.

Sonstige Dokumente

 (1)
Datum Titel Größe
05.06.2003
Entscheidung der Europäischen Kommission
Noni-Saft 93.0 KB
PDF-Datei

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Presseinformationen

 (1)
Datum Titel Schlagworte
13.02.2001
07/2001
Noni-Säfte dürfen in Deutschland nicht verkauft werden

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