Bundesinstitut für Risikobewertung

Übersicht "Fragen und Antworten zu Cumarin in Zimt und anderen Lebensmitteln"

Wie schützt das BfR die Verbraucher?

Das BfR hat das gesundheitliche Risiko bewertet, das für den Verbraucher von Cumarin in zimthaltigen Lebensmitteln ausgehen kann, und eine tolerierbare tägliche Aufnahmemenge abgeleitet. Über die Ergebnisse seiner Bewertung hat das Institut das Bundesverbraucherschutzministerium und die Öffentlichkeit informiert. Das BfR rät angesichts der hohen gemessenen Gehalte an Cumarin zum maßvollen Verzehr von zimthaltigen Lebensmitteln. Das Institut hält darüber hinaus die Festlegung von Cumarin-Höchstgehalten für Zimt für sinnvoll. Das BfR wird die wissenschaftlichen Grundlagen dafür erarbeiten.

Gegenwärtig bewertet das BfR die Cumaringehalte weiterer Lebensmittel. Dazu gehören bestimmte Tees und eine breite Palette von Zerealien, die Zimt in zum Teil höheren Konzentrationen enthalten.

8449, 8444, 8447, 8446, 8448, 8440, 8445, 8450, 8443, 8452, 8442, 8441, 8451

  Letzte Änderung am 09.02.2012