Bundesinstitut für Risikobewertung

Übersicht "Fragen und Antworten zu Cumarin in Zimt und anderen Lebensmitteln"

„Schon meine Oma hat mit Zimt gebacken“

Die Tatsache, dass ein Lebensmittel, ein Lebensmittelinhalts- oder -zusatzstoff schon seit langer Zeit verwendet und verzehrt wird, bedeutet allein noch nicht, dass davon kein Risiko für den Verbraucher ausgehen kann. Dies schließt pflanzliche Bestandteile von Lebensmitteln ein. Der wissenschaftliche Kenntnisstand erweitert sich kontinuierlich, und damit auch das Wissen um mögliche Risiken. Neben Cumarin in Zimt ist Glycyrrhizin in Lakritz ein weiteres Beispiel für derartige „neu“ erkannte Risiken. Die Frage des Risikos ist dabei eine Frage der aufgenommenen Menge. Eine Verzehrsbeschränkung reicht oft aus, um den Verbraucher zu schützen. Das war bei Lakritz und ist bei Cumarin in Zimt und zimthaltigen Lebensmitteln der Fall.

8449, 8444, 8447, 8446, 8448, 8440, 8445, 8450, 8443, 8452, 8442, 8441, 8451

  Letzte Änderung am 09.02.2012