Übersicht "Fragen und Antworten zu Cumarin in Zimt und anderen Lebensmitteln"
Was ist, wenn Höchstmengen überschritten sind?
Die Lebensmittelüberwachungsbehörden der Bundesländer kontrollieren, ob bestehende Höchstwerte eingehalten werden. Bei Untersuchungen von zimthaltigen Lebensmitteln haben einzelne Überwachungseinrichtungen der Länder im Frühjahr dieses Jahres erhebliche Überschreitungen der zulässigen Cumaringehalte festgestellt. Unter Zugrundelegung der Aromenverordnung wären solche Produkte nicht zum Verkauf und Verzehr geeignet.
Den Länderbehörden obliegt die Entscheidung, geeignete Maßnahmen zu treffen, um die Cumaringehalte zu minimieren und den Verbraucher vor möglichen Gesundheitsschäden und nicht für den Verzehr geeigneten Lebensmitteln zu schützen. Mittlerweile haben die Bundesländer Verzehrsempfehlungen herausgegeben. Diese Verzehrsempfehlungen sind vorläufig.

