17/1997, 11.08.1997
EU berät über ein Verbot des Verkaufs parfümierter und gefärbter Lampenöle
Allein 1997 wurden dem BgVV bereits 16 Vergiftungsfälle gemeldet
Auf Initiative des Bundesministeriums für Gesundheit wird in Brüssel zur Zeit über ein
Verbot des Verkaufs von gefärbten und parfümierten Lampenölen in der Europäischen Union (EU)
beraten. Ein entsprechender Richtlinienentwurf der Europäischen Kommission liegt vor.
Mit einer Entscheidung ist in Kürze zu rechnen. Der Entwurf sieht vor, daß die
Mitgliedstaaten das Verbot bis Mitte 1998 umsetzen. Nach einer Übergangsfrist dürften
gefärbte und/oder parfümierte Lampenöle in der Europäischen Union (EU) dann ab Ende 1998
nicht mehr verkauft werden. Die Empfehlung geht auf Erkenntnisse des BgVV und vergleichbarer
Institutionen anderer europäischer Mitgliedstaaten über schwere gesundheitliche Schäden beim
Umgang mit Lampenöl zurück.
Von allen Haushaltschemikalien bergen gefärbte und parfümierte Lampenöle die größte
Gefahr für Kleinkinder, die die bunten, duftenden Öle leicht mit Säften verwechseln können
und sie in unbeaufsichtigten Momenten "trinken". Immer wieder wurden dem Bundesinstitut für
gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin in der Vergangenheit Vergiftungen
und schwere gesundheitliche Schäden durch Lampenöle bekannt. Eine Reihe präventiver Maßnahmen,
die das BgVV initiierte, darunter kindergesicherte Verschlüsse, die seit 1992 auf
Nachfüllbehältern vorgeschrieben sind, Warnhinweise (seit 1994) und eine Kennzeichnung als
"gesundheitsschädlich" (seit 1996) reichten nicht aus, um das Risiko und den Schaden zu
begrenzen. Bis Ende 1996 wurden dem BgVV 130 Fälle gemeldet. In drei Fällen führten die
Vergiftungen zum Tod, in mehr als der Hälfte der Fälle wurden schwere chemische
Lungenentzündungen registriert, zum Teil mit schwerwiegenden weiteren Gesundheitsschäden.
Der Trend hält unverändert an: Für das erste Halbjahr 1997 liegen bereits 16 neue Meldungen
vor. Ein Kind konnte nur durch unverzügliche und intensive Behandlung gerettet werden. Nach
Ansicht des BgVV kann der Schutz des Verbrauchers vor gesundheitlichen Gefahren daher nur
durch das Verbot des Verkaufs gefärbter und parfümierter Lampenöle verbessert werden.
Lampenöle enthalten als Inhaltsstoffe Paraffine, die wegen ihrer physikalisch-chemischen
Eigenschaften gefährlich sind. Bedingt durch eine sehr niedrige Viskosität, geringe
Oberflächenspannung und relativ niedrigen Dampfdruck können sie sich beim Verschlucken der
Flüssigkeit in die Atemwege ausbreiten ("hineinkriechen") und dort schwere Lungenentzündungen
auslösen. Auch wenn Erbrechen von verschlucktem Lampenöl als "Entgiftungsmaßnahme"
ausgelöst wird, kann eine Ausbreitung in die Atemwege erfolgen. Bei Kindern genügen geringe
Mengen, von weniger als einem Gramm, um schwerwiegende Komplikationen auszulösen. Erste
Symptome sind anhaltender Husten, gefolgt von schwerer Atemnot.
Ungefärbte und unparfümierte Lampenöle wären von einem Verbot nicht betroffen und
weiterhin im Handel erhältlich. Das BgVV empfiehlt, auch ungefärbte und unparfümierte
Lampenöle nur unter äußerster Sorgfalt zu verwenden, wenn kleine Kinder in der Nähe sind.
Wenn ein Kind Lampenöl getrunken hat, sind folgende Maßnahmen zu beachten:
- kein Erbrechen auslösen
- unmittelbar mit einem Giftinformationszentrum, der nächsten Kinderklinik oder über Notrufnummer Kontakt aufnehmen
- Bericht an das BgVV, da nur so die Wirksamkeit des Parfümierungs- und Färbverbotes überwacht werden kann.
ende bgvv-p