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Lampenöle können lebensgefährlich werden - Vorsicht bei Kleinkindern!

23/1995, 30.11.1995

Schnelle ärztliche Behandlung ist nötig; Erbrechen unbedingt vermeiden!

Gefärbte und parfümierte Lampenöle vermitteln Atmosphäre und Gemütlichkeit - aber sie können für Kinder lebensgefährlich werden: Im Rahmen der Meldepflicht für Vergiftungsfälle nach dem Chemikaliengesetz ist dem Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin, BgVV, jetzt seit 1990 der dritte Todesfall im Zusammenhang mit der Aufnahme von Lampenöl bekannt geworden. Für das Kleinkind kam jede ärztliche Hilfe zu spät. Wegen der akuten Gefahr einer Lampenölvergiftung warnt das BgVV erneut davor, Lampenöle in Haushalten mit Kleinkindern zu verwenden.

Lampenöle, die für Dekorationslampen verwendet werden, müssen deutlich von Duftölen unterschieden werden. Die ätherischen Duftöle, die z.B. für Aromatherapien verwendet werden, führen im allgemeinen nicht zum Eindringen von Öl in die Atemwege. Klassische Öllampen werden mit Pflanzenölen betrieben und sind nicht gesundheitsgefährlich. Sie können allerdings schwere Verbrennungen verursachen.

Seit 1970 ist die Zahl der Anfragen zu Lampenölvergiftungen in den deutschen Giftinformationszentren stetig angestiegen, besonders deutlich seit 1989. 1994 kamen auf ca. 1000 Anfragen zu Lampenölvergiftungen 250-300 "chemische Lungenentzündungen" bei Kleinkindern.

Von allen Haushaltschemikalien bergen heute die Lampenöle die allergrößte Gefahr mit gesundheitlichen Folgen für Kleinkinder.

Als Lampenöle werden meist hochgereinigte Erdöldestillate wie Petroleum oder Isoparaffine verwendet, die Geruchs- und Farbstoffe enthalten und wegen ihrer leuchtend bunten Farben das Interesse der Kinder wecken. Nach den bisherigen Erkenntnissen trinken die Kleinkinder meist aus den ungesicherten, in Reichweite stehenden Öllampen. Deshalb bieten die vorgeschriebenen kindergesicherten Verschlüsse und Warnhinweise auf den Nachfüllbehältern keinen ausreichenden Schutz.

Produktinformationen wie z.B. "Reines Paraffinöl" oder "...reines Flüssig-Paraffin" und "entspricht den höchsten Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen" sind irreführend und stehen in keiner Relation zur tatsächlichen Gefahr für die Kleinkinder.

Gefährlich sind Lampenöle, ebenso wie Petroleum, andere Petroleumdestillate und z.B. flüssige Grilllkohlenanzünder, wegen ihrer physikalisch-chemischen Eigenschaften (sehr niedrige Viskosität, Oberflächenspannung und Dampfdruck). Sie können dadurch leicht in die Lunge "kriechen" und dort schwere Entzündungen verursachen. Bei Kindern genügen bereits geringste Mengen (weniger als 1 Gramm), um schwerwiegende Lungenkomplikationen auszulösen.

Leitsymptom einer Vergiftung mit Lampenöl ist ein unmittelbarer, anhaltender Husten. Es kann - auch verzögert - zu Erbrechen und schwerer Atemnot mit akutem Sauerstoffmangel kommen.

Folgeschäden können in schweren Fällen noch nach 8 bis 14 Jahren nachweisbar sein und die Lungenfunktion deutlich vermindern.

Im Vergiftungsfall gilt:

  • Unter keinen Umständen Erbrechen auslösen, da Erbrochenes und damit Lampenöl in die Lunge eindringen kann!
  • Unmittelbar mit einem Giftinformationszentrum in Verbindung setzen.
    Selbst bei geringsten Symptomen muß das Kind bei einem Arzt oder in einer Klinik vorgestellt und überwacht werden.

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