Bundesinstitut für Risikobewertung

Übersicht "Fragen und Antworten zu Uran in Mineralwasser"

Wie hat das BfR seinen Höchstgehaltsvorschlag für Uran in Mineralwässern abgeleitet, die für die Herstellung von Säuglingsnahrung ausgelobt sind?

Bei der Ableitung eines Uran-Höchstgehalts für Mineralwässer, die als „geeignet für die Herstellung von Säuglingsnahrung“ ausgelobt werden, hat das BfR den TDI-Wert zugrunde gelegt, den die Weltgesundheitsorganisation (WHO) für Uran abgeleitet hat. TDI steht für Tolerable Daily Intake und gibt die Menge eines Stoffes an, die ein Mensch sein Leben lang täglich aufnehmen kann, ohne dass er mit einem gesundheitlichen Risiko rechnen muss. Für Uran liegt dieser TDI  bei 0,6 Mikrogramm Uran pro Kilogramm Körpergewicht und Tag. Dabei geht auch von kurzfristigen, leichten Überschreitungen kein gesundheitliches Risiko aus, weil bei der Ableitung des TDI ausreichende Sicherheitsfaktoren eingerechnet werden und eine lebenslange, tägliche Aufnahme zugrunde gelegt wird.

Säuglinge, die ausschließlich mit Säuglingsanfangsnahrung ernährt werden, nehmen bei einem geringen Körpergewicht verhältnismäßig viel Wasser zu sich. „Spitzenreiter“ ist, wie Verzehrsstudien zeigen, der drei Monate alte männliche Säugling mit einem Körpergewicht von 6,5 Kilogramm. Er nimmt rund 670 Gramm Wasser pro Tag über Säuglingsanfangsnahrung auf. Das BfR hat ihn bei seiner Risikobewertung als „Modell“ zugrunde gelegt, weil er im Verhältnis zu seinem Gewicht die höchste Wassermenge verzehrt und daher pro Kilogramm Körpergewicht die höchste Uranmenge aufnehmen würde. Auch dieser „Vielverzehrer“ würde den TDI der Weltgesundheitsorganisation einhalten, wenn das Wasser bis zu 6 Mikrogramm Uran pro Liter enthält. Schon drei Monate später hat dieser Säugling ein Körpergewicht und einen Wasserkonsum, die einen Urangehalt im Trinkwasser von 10 Mikrogramm Uran pro Liter zulassen, ohne dass der TDI der WHO überschritten wird. Insofern sieht das BfR bei Urangehalten unterhalb von 10 Mikrogramm pro Liter Trink- oder Mineralwasser kein erhöhtes gesundheitliches Risiko und hält diese Wässer auch uneingeschränkt für geeignet, um damit Säuglingsnahrung zuzubereiten.

Mineralwässer, die ausdrücklich als geeignet für die Zubereitung von Säuglingsnahrung ausgelobt werden, müssen aufgrund dieser werblichen Aussagen aber besonderen Anforderungen genügen und sich auch im Hinblick auf den Urangehalt deutlich von allen übrigen Wässern unterscheiden. Das BfR hat deshalb für derart ausgelobte Wässer einen strengeren Uran-Höchstgehalt von nur 2 Mikrogramm pro Liter empfohlen. Ähnliches gilt auch für andere unerwünschte Bestandteile natürlicher Mineralwässer wie zum Beispiel Nitrat, Fluorid oder Sulfat.

27958, 27959, 27963, 27962, 27960, 27957, 27965, 27961, 27964

  Letzte Änderung am 18.04.2024