Sie befinden sich hier:

Kontroverse zwischen BfR und Greenpeace über die wissenschaftliche Ableitung sicherer EU-Höchstgehalte von Pflanzenschutzmittelrückständen

Das BfR und die Umweltschutzorganisation Greenpeace bewerten die derzeitigen in der EU gültigen Höchstgehalte für Pflanzenschutzmittel unterschiedlich: Greenpeace hält die EU-Pestizidhöchstgehalte für unsicher - im Gegensatz zu Greenpeace kommt das BfR bei seinen Bewertungen der Höchstgehalte des Anhang III (Verordnung Nr. 396/2005) für Pflanzenschutzmittelrückstände aber zu dem Ergebnis, dass keine Gesundheitsrisiken für Verbraucher bestehen.

Anhang III enthält Höchstgehalte, die zum 1. September 2008 erstmals EU-weit harmonisiert wurden. Greenpeace nimmt die unterschiedlichen Positionen zum Anlass, um die Rolle des BfR grundsätzlich in Frage zu stellen (Artikel im Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ mit dem Titel „Offene Tür zum Missbrauch“ (Nr. 51/2008). Im nachfolgenden veröffentlicht das BfR einen Brief von Greenpeace an das BfR und das Antwortschreiben mit Anlage des BfR-Präsidenten Professor Dr. Dr. Andreas Hensel an Greenpeace.

nach oben

Cookie-Hinweis

Die BfR-Webseite verwendet nur Cookies, die notwendig sind, um die Webseite nutzerfreundlich zu gestalten. Weitere Informationen enthält unsere Datenschutzerklärung.