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Codex-Komitee erzielt Fortschritte bei der Erarbeitung von internationalen Standards für Säuglings- und Kleinkindernahrung

02/2002, 12.11.2002

Nach einer Woche intensiver Arbeit ist am Freitag, dem 8. November 2002, die 24. Sitzung des Codex Alimentarius-Komitees für "Ernährung und diätetische Lebensmittel" im Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) zu Ende gegangen. An der Sitzung des Komitees nahmen mehr als 220 Regierungsvertreter, Beobachter und Experten aus 55 Mitgliedstaaten und von 28 Internationalen Organisationen teil. Eröffnet hatte die Sitzung der Staatssekretär im Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, Alexander Müller, der in seiner Eröffnungsrede betonte, dass gesundheitlicher Verbraucherschutz absoluten Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen haben müsse. Müller verwies in diesem Zusammenhang auf die gesteigerte Bedeutung der Arbeit des Codex Alimentarius in einer globalisierten Welt.

Zentrales Thema der Veranstaltung war die Ernährung von Säuglingen und Kleinkindern. Die beste Nahrung für den Säugling - darüber waren sich die Teilnehmer einig - ist die Muttermilch, zunächst als einziges Lebensmittel, im zweiten Lebenshalbjahr in Kombination mit vernünftig zusammengesetzter Beikost. Wenn es einer Mutter aber nicht möglich ist, ihren Säugling zu stillen, muss sie sich darauf verlassen können, dass die angebotenen Ersatzprodukte die Bedürfnisse des Säuglings decken und sicher sind. Dies weltweit zu gewährleisten, ist ein wichtiges Ziel des Codex-Komitees für "Ernährung und diätetische Lebensmittel".

Auch die Beikost, die im zweiten Lebenshalbjahr Muttermilch bzw. das Muttermilchersatzprodukt Säuglingsanfangsnahrung ergänzen soll, muss auf den Nährstoffbedarf und die Essfähigkeiten des älteren Säuglings abgestimmt sein. Interne Arbeitsgruppen des Komitees haben Vorschläge für die Zusammensetzung dieser Produkte erarbeitet, die sich an aktuellen Erkenntnissen über den Energie- und Nährstoffbedarf orientieren.

Die Begrenzung des Einsatzes von Zusatzstoffen in Säuglingsanfangsnahrung und Getreidebeikost für Säuglinge und Kleinkinder auf das absolut notwendige Minimum war ein weiterer wichtiger Konsens, der bei der Tagung erzielt werden konnte. Farb- und Süßstoffe haben in der Nahrung für die Kleinsten nichts zu suchen, darin waren sich die Teilnehmer einig. Zwar wurde die Arbeit über die Zusammensetzung dieser Produkte nicht abgeschlossen, aber sie wurde einen erheblichen Schritt vorangebracht.

Hunger und Nahrungsmittelknappheit in weiten Teilen der Welt steht ein Überfluss an Lebensmitteln in anderen Ländern gegenüber. Lebensmittelskandale lenken den Blick immer häufiger auf die Ernährung. In diesem Spannungsfeld sind wissenschaftlich fundierte internationale Standards und Richtlinien für die Herstellung und Vermarktung "sicherer" Lebensmittel von besonderer Bedeutung. Nur so kann gewährleistet werden, dass Produkte mit den Prinzipien des internationalen gesundheitlichen Verbraucherschutzes in Einklang stehen.

Die Codex Alimentarius Kommission der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und Welternährungsorganisation (FAO) hat sich die Erarbeitung von Standards und Richtlinien zum Ziel gesetzt, die diese Anforderung erfüllen. Sie werden nach einem festgelegten, achtstufigen Verfahren erarbeitet und besitzen einen hohen Stellenwert in Schlichtungsverfahren der Welthandelsorganisation (WTO). Die Ausarbeitung eines weltweiten Codex-Standards muss von der Codex Alimentarius Kommission beschlossen werden. Vorentwürfe zu Standards werden allen Mitgliedern der Kommission und interessierten internationalen Organisationen auf jeder Stufe zur Prüfung und Änderung zugeleitet. Erst nach Annahme der achten Stufe wird ein Codex-Standard veröffentlicht. Standards enthalten detaillierte Vorschriften für die Zusammensetzung und/oder Etikettierung, Richtlinien geben dagegen an, wie verfahren werden sollte, um auf nationaler Ebene Regelungen zu erstellen.

Der endgültige Bericht der 24. Sitzung kann nach Veröffentlichung auf der Homepage der Codex Alimentarius Kommission unter www.codexalimentarius.net eingesehen werden. Auf der Homepage des Bundesinstituts für Risikobewertung (www.bfr.bund.de) finden Sie unter dem Menupunkt "Internationales/Codex" ausführliche Hintergrundinformationen über die Codex Alimentarius Kommission und das Komitee für Ernährung und diätetische Lebensmittel sowie den Bericht der 23. Sitzung des Komitees in deutscher Sprache.

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